abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Belege UO löschen

8
letzte Antwort am 29.11.2018 12:38:02 von andreasschön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 9
5519 Mal angesehen

Hallo,

Mandant hat UO neu. Er hat jetzt testweise (zum üben) einige Belege hochgeladen und bearbeitet. Jetzt kann er diese Belege aber nicht löschen, wegen Sonderrechte. Kann der Mandant GRUNDSÄTZLICH die Belege nicht löschen sondern nur der Steuerberater oder fehlt ihm nur ein bestimmtes Recht?

Danke.

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 9
4474 Mal angesehen
Jetzt kann er diese Belege aber nicht löschen, wegen Sonderrechte.

Sind die Sonderrechte grün angehakt, kann die SmartCard entsprechend auch Belege (endgültig) löschen. Löschen kann er immer aber nur in den Papierkorb.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
michaelleist
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
4474 Mal angesehen

ihm fehlt hierzu nur in bestimmtes Recht. Die Belege könnten Sie ja auf Grund des Testfalles auch direkt in den Papierkorb verschieben. Wir geben unseren Mandanten die Sonderrechte nicht

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 4 von 9
4474 Mal angesehen

Guten Morgen Herr Leist,

versteh ich das jetzt richtig: Mit dem bestimmten Recht bzw. Sonderrecht kann der Mandant selbst die Belege löschen aber endgültig aus dem Papierkorb kann nur der Steuerberater die Belege löschen? Gebe ich dem Mandant das Sonderrecht nicht und er hat z.B. mal einen falschen Belege gescannt und/oder falsch bearbeitet müsste er mich anrufen und mich bitten den Beleg zu löschen?

0 Kudos
michaelleist
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 9
4474 Mal angesehen

Guten Morgen,

ja genau. Da wir das System auch langfristig für das ersetzende Scannen beim Mandant einsetzen möchten ist es natürlich sinnvoll, dass der Mandant keine Belege löschen kann. Zumal es einer gewissen Organisation bedarf, damit die Belege nicht doppelt gescannt werden. Bei mehr als 95% unserer Mandanten funktioniert das einwandfrei.

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 6 von 9
4474 Mal angesehen

janpe Nein, das ist ganz falsch. Wer was machen darf, hängt immer von den SmartCard Rechten ab. Hat der StB eine SmartCard für Berufsträger, ist er also selbst der StB, klar darf er dann alles.

Hat er Mitarbeiter in seiner Kanzlei, haben diese ebenfalls eine SmartCard aber ggf. mit weniger Berechtigungen. Ebenso das Mandat: dieses hat eigene SmartCards mit eigenen Rechten.

Fakt:

  • Hat die SmartCard NICHT das Sonderrecht, können Belege nur in den Papierkorb gelöscht/gelegt werden.
  • Hat die SmartCard das Sonderrecht, kann auch der Papierkorb und damit die Belge dort endgültig gelöscht werden.
viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 7 von 9
4474 Mal angesehen

Hallo Herr Bohle,

wir reden glaube gerade alle aneinander vorbei. Problem ist einfach nur, dem Mandant seine SMART-Card hat kein Sonderrecht kann aber nicht mal Belege in den Papierkorb löschen. Sie sagen ja aber : "Hat die SmartCard NICHT das Sonderrecht, können Belege nur in den Papierkorb gelöscht/gelegt werden".

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 8 von 9
4474 Mal angesehen

Hat der Mandant den Beleg nur hochgeladen und noch nicht bearbeitet, dann kann er diesen löschen bzw. in den Papierkorb legen. Sobald er aber diesen Beleg bearbeitet hat, dann kann er diesen nicht mehr löschen bzw. in den Papierkorb legen.

0 Kudos
andreasschön
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 9
4474 Mal angesehen

Ohne Sonderrechte kann er keine Belege löschen, die den Stand bearbeitet haben (siehe Info-DB Dok 1000122. Belege die noch nicht bearbeitet sind kann er löschen.mit den Sonderrechten wäre ich ebenfalls sehr vorsichtig...

0 Kudos
8
letzte Antwort am 29.11.2018 12:38:02 von andreasschön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage