Hallo,
Mandant hat UO neu. Er hat jetzt testweise (zum üben) einige Belege hochgeladen und bearbeitet. Jetzt kann er diese Belege aber nicht löschen, wegen Sonderrechte. Kann der Mandant GRUNDSÄTZLICH die Belege nicht löschen sondern nur der Steuerberater oder fehlt ihm nur ein bestimmtes Recht?
Danke.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Jetzt kann er diese Belege aber nicht löschen, wegen Sonderrechte.
Sind die Sonderrechte grün angehakt, kann die SmartCard entsprechend auch Belege (endgültig) löschen. Löschen kann er immer aber nur in den Papierkorb.
ihm fehlt hierzu nur in bestimmtes Recht. Die Belege könnten Sie ja auf Grund des Testfalles auch direkt in den Papierkorb verschieben. Wir geben unseren Mandanten die Sonderrechte nicht
Guten Morgen Herr Leist,
versteh ich das jetzt richtig: Mit dem bestimmten Recht bzw. Sonderrecht kann der Mandant selbst die Belege löschen aber endgültig aus dem Papierkorb kann nur der Steuerberater die Belege löschen? Gebe ich dem Mandant das Sonderrecht nicht und er hat z.B. mal einen falschen Belege gescannt und/oder falsch bearbeitet müsste er mich anrufen und mich bitten den Beleg zu löschen?
Guten Morgen,
ja genau. Da wir das System auch langfristig für das ersetzende Scannen beim Mandant einsetzen möchten ist es natürlich sinnvoll, dass der Mandant keine Belege löschen kann. Zumal es einer gewissen Organisation bedarf, damit die Belege nicht doppelt gescannt werden. Bei mehr als 95% unserer Mandanten funktioniert das einwandfrei.
janpe Nein, das ist ganz falsch. Wer was machen darf, hängt immer von den SmartCard Rechten ab. Hat der StB eine SmartCard für Berufsträger, ist er also selbst der StB, klar darf er dann alles.
Hat er Mitarbeiter in seiner Kanzlei, haben diese ebenfalls eine SmartCard aber ggf. mit weniger Berechtigungen. Ebenso das Mandat: dieses hat eigene SmartCards mit eigenen Rechten.
Fakt:
Hallo Herr Bohle,
wir reden glaube gerade alle aneinander vorbei. Problem ist einfach nur, dem Mandant seine SMART-Card hat kein Sonderrecht kann aber nicht mal Belege in den Papierkorb löschen. Sie sagen ja aber : "Hat die SmartCard NICHT das Sonderrecht, können Belege nur in den Papierkorb gelöscht/gelegt werden".
Hat der Mandant den Beleg nur hochgeladen und noch nicht bearbeitet, dann kann er diesen löschen bzw. in den Papierkorb legen. Sobald er aber diesen Beleg bearbeitet hat, dann kann er diesen nicht mehr löschen bzw. in den Papierkorb legen.
Ohne Sonderrechte kann er keine Belege löschen, die den Stand bearbeitet haben (siehe Info-DB Dok 1000122. Belege die noch nicht bearbeitet sind kann er löschen.mit den Sonderrechten wäre ich ebenfalls sehr vorsichtig...