Hallo zusammen,
würde gerne wissen, warum unser Mandant bei einem Beleg im Posteingang den Belegtyp nicht mehr ändern kann, wenn bisher sonst an dem Beleg nichts geändert wurde. Bei beigefügter Fehlermeldung trifft nur der erste Punkt zu. Kann mir jemand die Logik erklären und den Weg, wie wir jetzt den falschen Belegtyp geändert bekommen? Vielen Dank
Hallo @FP_Katharina,
das Thema wurde hier in der Community auch schon mehrfach diskutiert, siehe https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/Belegtyp-%C3%A4ndern-nach-der-Belegbearbeitung/td-p/203603.
Zusammengefasst: An dem Punkt lässt sich dort nichts mehr ändern, was in der Community auf großes Unverständnis trifft, da keiner so richtig versteht, warum das so sein muss.
Wenn ich mich nicht irre, lässt sich der Belegtyp noch in der Buchführung selber beim digitalen Belegbuchen ändern.
Das würde aber eigentlich nur aktiv während des Buchens der Belege Sinn ergeben.
Ich hoffe, das hilft dir wenigstens ein bisschen.😊
Hallo @Alexander-Hammacher,
vielen Dank für die Antwort. Leider bekomme ich beim Buchen auch diesen Fehler angezeigt - sonst hätte ich es abgeändert. In der Vergangenheit habe ich auch gemeint, dass man den Belegtyp selbstverständlich beim Buchen ändern kann - in meinem Fall jetzt nicht.
VLG