Hallo allerseits,
bei einem Mandanten soll in DUO - Bank Online die Umsatzabholung über DATEV eG (RZ-Bankinfo) eingerichtet werden, bzw. ist diese laut Mandant und DUO bereits eingerichtet (seit März 2020).
Obwohl es auf dem Konto Transaktionen gibt, werden diese nicht angezeigt.
Wenn man die Umsatzabholung manuell anstößt, kommt die Meldung, dass für die Umsatzabholung HBCI oder EBICS benötigt werden, bzw. eingerichtet werden sollen.
Beim Einrichten der Bankverbindung in DUO über die Stammdaten kann man aber zwischen den drei Verfahren DATEV eG (RZ-Bankinfo), HBCI oder EBICS wählen.
Es ist also nicht ganz klar, warum für RZ-Bankinfo zusätzlich HBCI oder EBICS eingerichtet werden soll.
Hat jemand dazu eine Idee?
Bzw. weiß jemand, warum die Umsätze/Transaktionen nicht angezeigt werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist RZ-Bankinfo hinterlegt, muss die Umsatzabholung nicht manuell erfolgen.
Es wird automatisch der Stand aus dem RZ angezeigt.
Meine Vermutung:
Das Bild 1.JPD zeigt an, dass die Kontoumsatzarchivierung aktiviert ist. Bei Setzen dieses Hakens kommt ein Auswahlmenü, ob manuell oder RZ. Hier wurde möglicherweise manuell ausgewählt
Lösungsvorschlag:
Die Bankverbindung löschen, nochmal neu anlegen und Bei Umsatzabholung RZ auswählen.
Dann sollte es funktionieren.
(Setzt natürlich voraus, das Berater/Mandantennummer aus RZ-Bankinfo identisch ist mit dem Datenbestand in DUO)
Moin,
hat Ihr Mandant der Bank auch mitgeteilt, dass diese die Bankumsätze an DATEV übermitteln soll?
Bei dieser Variante ist es auch immer wichtig, vorab bei der Bank mal anzufragen, welche Kosten dafür anfallen. Je nach Bank kann dies auch ziemlich teuer werden. Aber die Umsätze kommen bei diesem Verfahren automatisch und müssen nicht manuell abgeholt werden.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Hallo Herr Nöscher,
besten Dank für Ihren Vorschlag.
Hm... die Beraternummer und Mandantennummer sind nicht (mehr identisch), da es einen Beraterwechsel gab.
Wie ist denn in dem Fall das Vorgehen?
Davon losgelöst haben wir es mal mit dem Löschen und neu anlegen der Kontoverbindung versucht, der Haken ist automatisch wie in Bild 1 gesetzt, es kommt leider keine Auswahl, ob die Abholung via RZ oder manuell erfolgen soll.
Könnte aber natürlich auch am Wechsel der Berater und Mandantennummer liegen...
Wenn RZ-Bankinfo auf Sie übertragen wurde (sie also im RZ-Archiv darauf Zugriff haben), aber Berater-/Mandantennummer nicht mehr mit dem DUO-Bestand übereinstimmen, dann siehe hier:
Bankverbindung für die RZ-Bankinfo innerhalb der Mitgliedschaft übertragen - DATEV Hilfe-Center
@jana_t1 schrieb:
da es einen Beraterwechsel gab.
Dann muss neben einem LAO (Logistikauftrag Online) zum Übertragen der Mandantendaten im DATEV RZ des Altberaters auch ein Beraternummernübertrag stattfinden, damit Sie als neuer StB Zugriff auf die bereits bestehende mandantengenutzte Beraternummer bekommen und DUO und die Medien administrieren können.
Übertragung von Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern - Formalitäten und Auftragserteilung
Beraternummernübertrag und Mandantendatenübertrag – Definition und Abgrenzung
Beim LAO anhaken, dass auch RZ-Bankinfo übertragen werden soll. Ist das der Fall, liegt RZ-Bankinfo einsehbar unter Serviceanwendungen > Mandantendaten im RZ. Das Mandat muss nicht nochmal die Bank via Unterschrift dazu autorisieren die Umsätze im DATEV RZ kostenpflichtig bereitzustellen. Die dortige Berater- und Mandantennummer muss mit dem DUO Bestand übereinstimmen und der wiederum mit der REWE Leistung, damit sich alle DATEV Produkte / Services wieder finden.
Ist RZ-Bankinfo übertragen worden, muss man es meiner Meinung nach im REWE einmal "aktivieren", sodass der neue StB nun Zugriff auf die Umsätze bekommen darf.
@jana_t1 schrieb:
Es ist also nicht ganz klar, warum für RZ-Bankinfo zusätzlich HBCI oder EBICS eingerichtet werden soll.
Weil das Mandat via DUO und Bank online die eingescannten Rechnungseingänge auch gleich online bezahlen kann ohne manuell eine Überweisung fertig zu machen (egal ob online Banking oder noch ein drittes Programm). DUO scannt den Beleg und füllt alles bereits aus (Geschäftspartner, Betrag, Verwendungszweck, ...), sodass am Ende des Tages überwiesen werden kann und hinter dem Umsatz ach gleich den Beleg hängt.
Mit RZ-Bankinfo kann man keine Belege zahlen. RZ-Bankinfo stellt nur automatisiert täglich die Umsätze der Bank im DATEV RZ bereit. Daher bietet DATEV hier HBCI und EBICS zum Verbinden des Kontos an. Mit beiden Methoden kann man zahlen. EBICS ist zuverlässiger und sicherer als HBCI.
Wenn das Mandat sowieso täglich seine Belege zahlt, braucht man RZ-Bankinfo nicht mehr unbedingt, da auch via HBCI / EBICS die Umsätze manuell abgerufen werden können, damit Sie diese verbuchen können. Stellt man es um, muss auch die Quelle der Kontoumsätze im REWE bzw. final im Zahlungsverkehr umgestellt werden.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Das Problem scheint zu sein, dass die Umsatzabholung - entgegen der Anzeige in DUO - nie vollständig eingerichtet wurde.
Leider lässt sich die "Vereinbarung über die Teilnahme am Verfahren für die Bereitstellung von Kontoauszugsinformationen zum Abruf durch Service-Rechenzentrum mittels Datenfernübertragung" nicht erneut generieren, um diese bei der Bank einzureichen - laut Mandant geschah das eigentlich schon im März letzten Jahres.
Wir werden hier wohl schlussendlich die EBICS Kennung bei der Bank beantragen müssen, um hier weiterzukommen.
Moin,
die Teilnahmeerklärung lässt sich nochmals ausdrucken (s. Dok. 1071321 im DATEV-Hilfecenter).
Ich stelle es hier nochmal kurz dar:
Viele sonnige Grüße aus dem Norden,
bfit
Noch einmal herzlichen Dank für die Antwort.
Die Anleitung hat uns dann final zum Ziel geführt.
Das Geheimnis war dann folgende Meldung, die wir erhalten haben:
"Es wird keine Teilnahmeerklärung gedruckt.
Für die Teilnahme am Verfahren 'Bereitstellung von Kontoauszugsinformationen zum Abruf durch das Service-Rechenzentrum der DATEV eG' ist für diese Bankverbindung die Abgabe eines bankeigenen Formulars notwendig. Die erforderlichen Unterlagen können Sie bei Ihrer Bank anfordern. Wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer bzw. den Electronic-Banking-Beauftragten der Bank."
Manchmal kann es dann doch so einfach sein 🙂