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Bank online: Wiedervorlage monatlich? Digitaler Kontoauszug mit EBICS? Lohnlisten anhängen?

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letzte Antwort am 04.02.2019 15:08:48 von Tobias_Ettl
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veronikaprüll
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
834 Mal angesehen

Hallo an die DATEV Community,

ich habe zu Bank online einige Fragen, bei denen ich um Ihre Hilfe bitten würde:

- Bei den Überweisungen kann man eine Wiedervorlage anlegen. Geht das auch mit einer automatischen monatlichen Wiedervorlage? Ich konnte hierzu nichts finden.

- Unser Mandant nutzt Bank online über EBICS und wir spielen darüber die Bank in Kanzlei-Rewe ein und senden am Ende die Daten ganz normal ins RZ. Reicht auch dies hier als digitaler Kontoauszug, sodass der Mandant hier keine Papierbelege mehr aufbewahren muss?

- Wie empfehlen Sie die Ablage der Lohnlisten an den Bankbuchungen in DUO? Der Mandant hat viele Mitarbeiter und hat daher die Unterlagen/Pdfs jetzt an eine Banküberweisung angehängt, aber nicht an jede Buchung/Zahlung einzeln. Was ist hier für die Praxis am sinnvollsten bzw. was wird hier in der Praxis gelebt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldungen!

Tobias_Ettl
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
641 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Prüll,

- Bei den Überweisungen kann man eine Wiedervorlage anlegen. Geht das auch mit einer automatischen monatlichen Wiedervorlage? Ich konnte hierzu nichts finden.

Eine Automatik gibt es nicht. Entweder es wird eine Vorlage angelegt, die jeden Monat händisch als Wiedervorlage eingepflegt wird oder die Wiedervorlage kommt als Vorschlag aus dem Rechnungswesen. Hier könnte man diese als Wiederkehrende Buchung gestalten.

- Unser Mandant nutzt Bank online über EBICS und wir spielen darüber die Bank in Kanzlei-Rewe ein und senden am Ende die Daten ganz normal ins RZ. Reicht auch dies hier als digitaler Kontoauszug, sodass der Mandant hier keine Papierbelege mehr aufbewahren muss?

Im Normalfall sollte Ihnen der elektronische Kontoauszug anerkannt werden. Dies kann aber jedes Finanzamt für sich anders bewerten. Eine objektive Grundlage, woran man sich halten kann, hat das Finanzamt München wie folgt formuliert:

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- Wie empfehlen Sie die Ablage der Lohnlisten an den Bankbuchungen in DUO? Der Mandant hat viele Mitarbeiter und hat daher die Unterlagen/Pdfs jetzt an eine Banküberweisung angehängt, aber nicht an jede Buchung/Zahlung einzeln. Was ist hier für die Praxis am sinnvollsten bzw. was wird hier in der Praxis gelebt?

Das manuelle Verknüpfen der Belege an die Kontoumsätze halte ich in keinem Fall als zielführend. Die Konstellation klingt so als würde der Mandant selbst die Löhne abrechnen und Ihnen zur Zuordnung die Belege mitliefern. Ich würde empfehlen, dies so zu buchen, wie wenn Sie die Löhne abrechnen würden und da ist es auch nicht notwendig zu einzelnen Zahlungen Belege anzuheften. Die Summe der Zahlungen wird erfasst und mit einem Abstimmkonto verrechnet.

Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter.

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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letzte Antwort am 04.02.2019 15:08:48 von Tobias_Ettl
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