Hallo liebe Community,
eine Mandantin von uns musste eine X-Rechnung an eine Schule stellen.
Die X-Rechnung haben wir mit Auftragswesen next erstellt, was grundsätzlich auch geklappt hat.
Allerdings wurde jetzt vom Auftraggeber bemängelt, dass der Leistungszeitraum fehlen würde sowie der Steuerbefreiungsgrund.
Den Leistungszeitraum hatten wir so angegeben: ##BT-73:2024-08-01##-##BT-74:2024-08-15##
Dieser wurde auch richtig übernommen, wenn die X-Rechnung in DUO angezeigt wird.
Oder hätte dies anders eingetragen werden müssen?
Der Auftraggeber hat noch angegeben, dass BT-118 zusammen mit BT-120 angegeben werden muss.
Wie trage ich diese Felder in Auftragswesen next ein bei der Rechnungserstellung und was muss dort eingetragen werden? Leider findet man sehr wenig hierzu.
Hat jemand hierzu bereits Erfahrungen gesammelt?
Danke!
Oder hätte dies anders eingetragen werden müssen?
Nein, das stimmt so.
BT-118 zusammen mit BT-120
Diese Felder kann man nicht im Freitext setzten. Die werden von der Anwendung gesetzt. BT-118 ist der Code der Umsatzsteuerkategorie und BT-120 ist der Umsatzsteuerbefreiungsgrund.
Vielen Dank für die Antwort!
Über welche Felder werden denn BT-118 und BT-120 in Auftragswesen next angesprochen?
@KimRebecca schrieb:Vielen Dank für die Antwort!
Über welche Felder werden denn BT-118 und BT-120 in Auftragswesen next angesprochen?
Die BT-Felder 118 und 120 werden automatisch vom Programm in die Rechnung übernommen, wenn beim E-Rechnungsgeschäftspartner (hier der Schule) in der Steuerinformation der korrekte Wert (vermutlich "steuerfrei - Inland" bei Ihnen) übernommen wird.
Den Leistungszeitraum müssen Sie übrigens seit Anfang Juli nicht mehr als individuelle BT-Felder aufnehmen. Sie können den Leistungszeitraum inzwischen auch über die Oberfläche auswählen.
In der Hilfe-Datenbank finden Sie Informationen und eine Anleitung zur Aufnahme individueller BT-Felder - auch wenn Sie für Ihr Anliegen das nicht benötigen.
Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg
Thorsten Jedlitzke
DATEV Auftragswesen next | DATEV eG
Danke für den Hinweis! Das Hilfe-Dokument hatte ich mir auch angesehen, leider hatte dies keine Hinweise zur Umsatzsteuer.
Dann noch eine abschließende Frage:
Wir haben die Einstellungen jetzt direkt bei dem Kunden hinterlegt.
Unter Hinweis für die Umsatzsteuer haben wir jetzt folgenden Text hinterlegt:
Steuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Wird dieser Text dann in das richtige BT-Feld übernommen oder müssen hier noch die ## verwendet werden?
Danke!