Wir haben einen Mandanten der mit seinem Unternehmen zum einen freiberuflich beratend tätig ist
und zum anderen beratend tätig als Einzelunternehmer.
Er möchte nur ein Bankkonto für diese Tätigkeiten nutzen.
Wie regeln wir dies am besten in U.O. und Auftragswesen next?
Wir gehen davon aus, dass wir in Auftragswesen next, keine 2 Nummernkreise anlegen können oder?
Dann könnten wir die beiden Tätigkeiten in einer Buchhaltung verbuchen und für die Gewinnermittlung
die erforderlichen Trennungen vornehmen.
Ich denke wir müssen zwei Unternehmen in U.O. und 2 Unternehmen in Auftragswesen next anlegen.
Den RA aus Auftragswesen next können wir beim Einspielen (Stapel) in Kanzlei-Rewe ja auf die
andere Mandantennummer anpassen und wir würden in der einen Buchhaltung mit 2 Erlöskonten
arbeiten um eine ordentliche Trennung zu haben.
Es werden nur wenige Ausgangsrechnungen geschrieben und die Kosten müssten sowieso anteilig
aufgeteilt werden.
Minifall, der viel Arbeit macht 😉
LG BB
Thema von @Katharina_Schoenweiss aus Programm-Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben und Kategorie entfernt.
Hallo @BB66119,
in DATEV Auftragswesen next ist es nicht möglich mehrere Belegnummernkreise für eine Belegarten zu hinterlegen.
Sie können Ihren Sachverhalt bezüglich den zwei Unternehmen gerne direkt mit Ihrem Kundenverantwortlichen klären.