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Sicherheitslücke bei neuer DATEV-E-Mail Verschlüsselung seit 2017?

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letzte Antwort am 06.06.2018 13:28:13 von Uwe_Lutz
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alfred
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
207 Mal angesehen

Die DATEV-Mail Verschlüsselung lief ja bis bis ca Mitte 2017 so, dass man jedem Empfänger vorab ein Passwort mitteilen musste. Zum Beispiel Meier hat „Sonne123“ Müller hat „Tulpe321“

Dadurch war sichergestellt, dass beim versehentlichen Versenden eines Mail an den falschen Empfänger dieser das E-Mail nicht öffnen kann, weil er ja kein Passwort hat.

Jetzt ist es ja so, dass der Empfänger - auch der falsche - aufgefordert wird, sich selbst ein Passwort zu vergeben und dann die irrtümlich an ihn gesandte vertrauliche Mail öffnen kann. Oder täusche ich mich da?

Also ich sende die für Müller bestimmte E-Mail aus Versehen an Meier, dann kann der Meier die öffnen, da er ja selbst das Passwort festlegen kann?

Jetzt könnte man mir natürlich entgegenhalten: „Passen Sie halt auf, wem sie was schicken!“

Schon klar, aber ich finde das neue Verfahren – gerade für DATEV-Maßstäbe – unsicher.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 2
26 Mal angesehen

Dadurch war sichergestellt, dass beim versehentlichen Versenden eines Mail an den falschen Empfänger dieser das E-Mail nicht öffnen kann, weil er ja kein Passwort hat.

Dies war auch in der alten Version nicht sichergestellt.

Wenn Sie eine E-Mail für Müller an Maier senden, wurde dies von der E-Mail-Verschlüsselung mit dem Passwort von Maier verschlüsselt, so dass dieser die Mail mit seinem Passwort öffnen konnte.

Gut, wenn Maier bisher kein Passwort hat, ist dies in der altern Version "sicherer" gewesen, weil dieser dann ein Passwort erst in der Kanzlei anfordern müsste - und hoffentlich fiel es dann auf.

Aber letztlich ist dies etwas, was m.E. nicht über die Verschlüsselungs-Software abgesichert werden muss, sondern über die Organisation im Büro. Schließlich muss ich auch bei einem Brief per "altmodischer Post" darauf achten, dass ich die Unterlagen für Müller auch tatsächlich an Müller schicke und kann dann nicht die Post für einen fehlerhaften Versand beschuldigen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 06.06.2018 13:28:13 von Uwe_Lutz
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