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DATEV-Update 11.64 - Rückfrage zu Verdiensterhebung

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letzte Antwort am 09.04.2021 15:42:14 von Matthias_Platz
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Hallo zusammen,
bei uns in der Kanzlei steht gerade die Thematik im Raum, ob wir das neueste Update 11.64 kurzfristig installieren können oder ob wir es verschieben müssen.

Was passiert denn, wenn wir das Update erst Anfang Mai installieren (also nach der Abrechnung + Monatsabschluss 04/2021) und dann erst die Verdiensterhebung rückwirkend erstellen wollen? Klappt das dann noch? Oder muss die neueste Version zwingend jetzt installiert werden, damit die Verdiensterhebung April vollständig erstellt werden kann?

Lieben Dank schon einmal im Voraus.

Viele Grüße

L. Freundel

metalposaunist
Unerreicht
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Mal unabhängig Ihrer Frage: Ich stelle mir immer die Frage, wo das eigentliche Problem ist? 🤔 Updates im Lohn habe ich gelernt sind immer zeitkritisch zu betrachten und sollten asap (as soon as possible) installiert werden, um möglichen Fehlern im Voraus gleich zu entgehen. Wenn man erst bei jedem Lohnupdate überlegt, wann man es installiert oder kann, läuft da was falsch in meinen Augen. 

 

Und Updates allgemein sollte man immer so schnell wie möglich installieren. Auch außerhalb der DATEV, weil diese außerhalb der DATEV meist kritische Lücken stopfen, die zu großen Problemen führen können. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie schon von@metalposaunist angesprochen, sollte das aktuelle Service-Release 11.64 von Lohn und Gehalt zeitnah installiert werden. Grundsätzlich kann der aktuelle Abrechnungsmonat April 2021 noch mit der vorherigen Version 11.63 abgerechnet werden. Damit Sie jedoch rückwirkend die Verdiensterhebung für den Monat April mit dem Programm DÜ Stat. Ämter erstellen können, muss in Lohn und Gehalt zwingend die Version 11.64 und für das Programm DÜ Stat. Ämter die Version 4.11 installiert sein.

 

In der Version 11.64 von Lohn und Gehalt sind außerdem gesetzliche Änderungen enthalten, sowie die Bereinigung eines Fehlers zur Anzeige des Kontennachweises. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie in folgendem Beitrag: Neues Service-Release: Lohn und Gehalt 11.64https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Neues-Service-Release-Lohn-und-Gehalt-11-64/m-p/212000#M49965 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.04.2021 15:42:14 von Matthias_Platz
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