Hallo,
ich las, dass Datev auch im Ausland genutzt werden kann. Ich habe dazu folgende Fragen:
1.
a) Wie funktioniert in diesem Falle die Versendung von DATEV mIDentity-Stick/ DATEV SmartCard für Berufsträger SIM?
b) Wird an dem in der Rechtsanwaltskammer hinterlegten Zustellungsbevollmächtigten die DATEV SmartCard für Berufsträger versendet oder wird zwingend an die bei Datev hinterlegte Adresse im Ausland versendet?
2. Welche Preise gelten für Kunden im Ausland, wenn nach dem Gesetz des Niederlassungsortes 15 % des Betrages als pauschale Steuer, die an das ausländische Finanzamt abgeführt werden muss, einbehalten werden müssen?
Achtung:
DATEV-Hilfe-Center - Einsatz von DATEV-Software im Ausland und Genehmigungspflicht