Hallo zusammen,
wir haben in der Kanzlei zwei Beraternummern, eine unter der Verträge usw. laufen, also quasi die administrative Beraternummer und eine Beraternummer unter der wir z.B. Datenbestände am laufen haben.
Im Assistent zu den Basisdaten online wird abgefragt, welche Beraternummer man für die Administration benutzen möchte, welche meiner BNr gebe ich denn hier am sinnvollsten an?
Wäre ja tendenziell für die unter der die ganzen Daten abgelegt sind...
Wie sind die 2 Kanzleiberaternummern bei DATEV geschlüsselt? Das kann man via Service Anwendungen heraus finden. Bei meinem früheren Kanzleiarbeitgeber gab es auch zwei, wobei 1 davon als Niederlassung der anderen eingetragen war, sodass klar war, dass man nicht die Niederlassung, sondern die "Hauptberaternummer" besser nutzt.
@Florian_Brett schrieb:
Wäre ja tendenziell für die unter der die ganzen Daten abgelegt sind...
Und ich eher für die andere, weil an Basisdaten online auch die Rechteverwaltung online "mit hängt". Beraternummer für die spätere Rechtevergabe: Wird dann nichts nutzen, wenn unter der Beraternummer zwar Bestände liegen aber alle Medien unter der anderen laufen.
Wir hatten eine ähnliche Konstellation, habe mich hier für die Beraternummer unter der die Zugangsmedien zu administrieren sind, entschieden. Also so wie Datev anleitet. Dass das bei Datev nicht die Hauptberaternummer, sondern eine Niederlassung ist, gab bis dato keine Probleme. Letztendlich geht es ja ausdrücklich um die Administration, gearbeitet wird sowieso mit dem gesamten Datenbestand unabhängig der Beraternummer. Also unabhängig vom Speicherort bzw. irgendwelchen Ordnungsbegriffen! Ich lasse mich hier aber gerne noch etwas aufklären was wie wo welche Auswirkungen hat😀