abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
Fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Mi-dentity Stick

1
letzte Antwort am 05.12.2024 12:23:54 von Nutzer_8888
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
OKBibuUG
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
131 Mal angesehen

Kann die Smartcard nur einer Person mit Vor- und Zuname zugeordnet werden.

Oder könnte man auch nur "Firmenname" und dann eine Zahl hinterlegen.

Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
104 Mal angesehen

Bisher geht jeder beliebige Name (es muss halt was in den Pflichtfeldern zu Vor- und Nachname stehen - z.B. auch Steuerberatung oder Nummern).

Es muss halt beachtet werden, dass die Identifizierung z.B. für den Abruf bei der Finanzverwaltung nur für eine echte Person möglich (Personalausweis zur ID-Prüfung) ist.

 

Es folgen somit gewisse Einschränkungen für Sticks mit Fantasienamen.

 

Vielleicht noch ein Hinweis. Es kann ja auch eine E-Mail angegeben werden (m.E. aktuell keine Pflichtangabe). Hier sollte man bedenken, dass für diese entsprechende Zertifikate auf dem Stick erzeugt werden. Sollte diese Mail aber schon für einen anderen Stick oder Steuerberaterkammerkarte vergeben worden sein, muss dies bei Nutzung von Signatur bzw. Verschlüsselung beachtet werden (zweckmäßigerweise sollte nur ein Zertifikat pro Mail-Adresse in Nutzung sein....

 

Viele Grüße

0 Kudos
1
letzte Antwort am 05.12.2024 12:23:54 von Nutzer_8888
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage