Hallo in die Runde,
Mandant xyz hat zwei Datev Smart Cards und wechselt von StB A nach StB B. Reicht für die Übertragung der Datev Smart Cards zum StB B der Antrag "Erklärung zur Übertragung einer mandantengenutzten Beraternummer" aus
oder
müssen noch zusätzliche Formulare / Anträge an die Datev gerichtet werden? Falls ja, welche wären das wohl - finde da so nichts passendes.
Hinweis: Nach dem Wechsel sollen die Datev Smart Card "nur" noch im Bestand des StB B einsehbar sein.
Über Hinweise und Anregungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Barlage
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn die Smartcard zur übertragenen Beraternummer gehört, reicht der Übertrag derselbigen aus.
Ja sollte ausreichen. Die Frage ist aber auch, wo die ganzen Daten (auf welcher Beraternummer) liegen, sodass die SmartCards überhaupt darauf zugreifen können. Wenn einige Daten unter der Kanzleiberaternummer A liegen; man die SmartCards aber auf B zieht, kann das Mandat vorerst nicht mehr auf die Daten zugreifen. Dann muss man die Daten im RZ via https://apps.datev.de/lao auf Berater B oder die mandantengenutzte Beraternummer schieben.
Ich hätte dem Mandant auch mit 2 StBs nur 1 SmartCard / Medium gegeben und den mitgliedschaftsübergreifenden Zugriff gegeben. #Service an den Mandanten statt ewiges Wechseln der Medien 😊