Servus,
unseres Erachtens liegt bei dem Umweltbonus für E-Autos keine Investitionszulage (Konto: #4980) vor, sondern ein ertragssteuerlicher sonstiger Ertrag(#4830). In der Gewerbesteuererklärung wird der Betrag des Kontos #4980 aufgrund der fehlenden Steuerbarkeit außerbilanziell gekürzt.
Welche Zulagen würden typischerweise als nicht steuerbar angesehen werden?
Vielen Dank vorab.
Gruß Stanglziager3000