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negative Werte Lohnsteuerbescheinigung? Verarbeitung im ESt-Programm

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letzte Antwort am 27.10.2021 16:43:42 von Stephan_Hirsch
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stbmabü
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir haben das Problem, dass wir vom Mandant eine Lohnsteuerbescheinigung mit negativen Vorsorgebezügen erhalten haben. Der Mandant ist Ende 2019 verstorben. Für die Ehefrau ist 2020 ja noch das Splitting gültig und daher natürlich auch die Daten des verstorbenen Ehemannes zu berücksichtigen. Sowohl die VaSt-Daten als auch die Lohnsteuerbescheinigung werfen die negativen Werte für 01.01.2020 bis 28.02.2020 aus. Ich gehe davon aus, dass die Bezüge versehentlich nach dem Tod weiterbezahlt wurden und dann in 2020 erstattet wurden.

 

Das Problem ist, dass Datev Einkommensteuer direkt einen Fehler auswirft, weil keine negativen Werte erlaubt sind.

 

Hat jemand eine Lösung für diese Problem?

 

Herzlichen Dank im Voraus.

stbmabü
Einsteiger
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Leider haben wir noch keine Lösung.

 

Werte löschen und Beleg an das Finanzamt?

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo stbmabü,

 

bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion.

 

Mit der aktuellen Programmversion ist das Erfassen von negativen Beträgen im Erfassungsformular zur Lohnsteuerbescheinigung in den Feldern „3. Bruttoarbeitslohn“ und „8. In 3. enthaltene Versorgungsbezüge“ möglich.

 

Nicht möglich ist derzeit allerdings die Eingabe von negativen Beträgen in den Feldern „29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8.“ und “32. Sterbegeld (…)“.

 

Ohne Eingabe in den beiden letztgenannten Feldern erhalten Sie in der Liste Fehler und Hinweise den folgenden Fehler:

„Fehler / Steuerpflichtiger 1. Versorgungsbezug
Es ist weder eine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag noch ist/sind Sterbegeld, Kapitalauszahlungen/Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen erfasst. Der Versorgungsbezug wird in der Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag nicht berücksichtigt. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.“

 

Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung lehnt die elektronische Datenübermittlung in diesem Fall mit folgender Meldung ab:

„Fehler (N[1]/ArbL[1]/VBez[1]/Einz[1]/E0200801[1]):
Beim 1. Versorgungsbezug müssen der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam angegeben werden (Ausnahme: der Versorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung).“

 

Vielleicht können Sie sich mit den Daten Ihres konkreten Falls kurz per Servicekontakt beim Programmservice Einkommensteuer melden. Geben Sie dabei als Betreff bitte „Negativer Versorgungsbezug“ an. Ggf. finden wir eine individuelle Lösung, die elektronische Datenübermittlung trotzdem zu ermöglichen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 27.10.2021 16:43:42 von Stephan_Hirsch
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