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ges. + einheitl. Feststellung / Ermittlung Überentnahme

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letzte Antwort am 22.04.2025 13:15:47 von ChrisW
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ChrisW
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

wahrscheinlich hat mir das lange Osterwochenende nicht gut getan.

Ich hab irgendwie einen Denkfehler oder ein Verständnisproblem.

 

Hintergrund:
Komplementär einer GmbH & Co. KG bekommt einmal am Jahresende die Haftungsvergütung von 1.500 EUR ausbezahlt. Die wird dadurch entnommen. Aber da 1.500 EUR Gewinn in der Sonderbilanz stehen, steht kumuliert 0 EUR da. Für mich soweit korrekt.

 

Aber wieso kommt es eine Berechnung später dennoch zu einem Entnahmeüberschuss?

 

ChrisW_0-1745314216051.png

 

Danke fürs Mitdenken.


VG

MiMiMi
Aufsteiger
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Weil "kumulierte über/unterentnahmen"  was anderes als der "kumulierte entnahmenüberschuss" ist. 

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Danke für den Gedankenschubs. Den hat es heute wohl gebraucht. 😕

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letzte Antwort am 22.04.2025 13:15:47 von ChrisW
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