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elektronischer einspruch

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letzte Antwort am 22.10.2021 07:43:34 von swenzel
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sarah_pupkes
Beginner
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Nachricht 1 von 5
1118 Mal angesehen

Wir haben einen elektronischen Einspruch gesendet. Der Status steht auf "übermittelt an DATEV".

Kann ich diesen stornieren, da dieser noch nicht ans FA gesendet wurde?

Die normalen Steuererklärungen kann man ja stornieren. Unter "Elektronische Übermittlung" kann ich keine Einsprüche sehen. Wenn ich unter Elektronische Einsprüche mit rechtsklick löschen klicke, werde ich drauf hingewiesen, dass dieser nur in meinem System gelöscht wird, die Übermittlung aber nicht gestoppt wird.

Liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
1067 Mal angesehen

Hallo Frau Pupkes,

 

das Stornieren des elektronischen Einspruchs im Rechenzentrum ist nicht möglich. Kontaktieren Sie in Ihrem Fall die Finanzverwaltung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

dkunzskdk
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
926 Mal angesehen

Hallo Frau Götz,

 

bitte nehmen Sie dies als Wunsch auf. Ist hier ggf. in der Pipeline?

Diese Funktion wäre durchaus sehr hilfreich.

 

Besten Dank.

 

Beste Grüße,
Daniela Kunz
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
866 Mal angesehen

Hallo dkunzskdk,

 

für den elektronischen Einspruch und auch z. B. für die Belegnachreichung ist uns nur die Sofortübermittlung von der Finanzverwaltung ermöglicht worden. Ihr Wunsch, diese Übermittlungen zu stornieren, ist leider nicht möglich.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

DATEV eG

0 Kudos
swenzel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
819 Mal angesehen

Der Vorteil des elektronischen Einspruchs ist ja gerade, dass er sofort an die Finanzverwaltung übermittelt wird und man sofort eine Eingangsbestätigung bekommt. Warum sollte der Einspruch später übermittelt werden?

 

 

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letzte Antwort am 22.10.2021 07:43:34 von swenzel
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