Wir haben einen elektronischen Einspruch gesendet. Der Status steht auf "übermittelt an DATEV".
Kann ich diesen stornieren, da dieser noch nicht ans FA gesendet wurde?
Die normalen Steuererklärungen kann man ja stornieren. Unter "Elektronische Übermittlung" kann ich keine Einsprüche sehen. Wenn ich unter Elektronische Einsprüche mit rechtsklick löschen klicke, werde ich drauf hingewiesen, dass dieser nur in meinem System gelöscht wird, die Übermittlung aber nicht gestoppt wird.
Liebe Grüße
Hallo Frau Pupkes,
das Stornieren des elektronischen Einspruchs im Rechenzentrum ist nicht möglich. Kontaktieren Sie in Ihrem Fall die Finanzverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Götz
DATEV eG
Hallo Frau Götz,
bitte nehmen Sie dies als Wunsch auf. Ist hier ggf. in der Pipeline?
Diese Funktion wäre durchaus sehr hilfreich.
Besten Dank.
Hallo dkunzskdk,
für den elektronischen Einspruch und auch z. B. für die Belegnachreichung ist uns nur die Sofortübermittlung von der Finanzverwaltung ermöglicht worden. Ihr Wunsch, diese Übermittlungen zu stornieren, ist leider nicht möglich.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
Der Vorteil des elektronischen Einspruchs ist ja gerade, dass er sofort an die Finanzverwaltung übermittelt wird und man sofort eine Eingangsbestätigung bekommt. Warum sollte der Einspruch später übermittelt werden?