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authentifizierte Erklärung ab 01.01.2018 - wohin mit der Unterschrift

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letzte Antwort am 08.02.2021 12:05:48 von theo
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theo
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Ich frage mich: 

Es gibt auf dem Freizeichnungsdokument ein Unterschriftsfeld, dieses enthält eine Telenummer. Die EÜR enthält eine andere Telenummer, aber keine eigenes Unterschriftfeld. Wie ist denn da der Zusammenhang gewahrt?

in dubio pro theo
theo
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@theo  schrieb:

Es gibt auf dem Freizeichnungsdokument ein Unterschriftsfeld, dieses enthält eine Telenummer. Die EÜR enthält eine andere Telenummer, aber keine eigenes Unterschriftfeld. Wie ist denn da der Zusammenhang gewahrt?


Eine diesbezügliche Stellungnahme der Datev wäre nett.

in dubio pro theo
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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo theo,

 

für die Finanzverwaltung sind ESt-Erklärung und Anlage EÜR (mit ihren dazugehörigen Anlagen AVEÜR und SZ) zwei unterschiedliche "Steuerarten".


Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung bereitet aus diesem Grund zwei unterschiedliche Dokumente auf: Das Freizeichnungsdokument für die "reine" ESt-Erklärung und ein eigenständiges Dokument für jede einzelne zugeordnete Anlage EÜR.


Anders als beim Freizeichnungsdokument sieht das ELSTER-Modul für das Dokument zur Anlage EÜR den Wasserzeichendruck "Ausdruck - nicht für das Finanzamt" und – analog zum amtlichen Formular "Anlage EÜR" – kein gesondertes Unterschriftenfeld vor.


Nach der Aufbereitung durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung werden für ESt-Erklärung und Anlage EÜR auch unterschiedliche Sendeaufträge erzeugt. Sie erkennen die einzelnen Sendeaufträge mit dazugehörigen Telenummern und Empfangsbestätigungen der Finanzverwaltung in der "Ergebnisübersicht", die Sie im Programm DATEV Einkommensteuer über "Mandant | Daten holen | ELSTER-Aufträge abfragen..." nach Auswahl des Mandanten und Klick auf die Schaltfläche "Status holen" erhalten.

 

Neben der Anlage EÜR gilt für die Finanzverwaltung übrigens auch die Anlage 34a als eigene Steuerart – auch hier also mit eigenem Dokument und eigener Telenummer.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch
DATEV eG

theo
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Ok, also lass ich mir das Freizeichnungsdokument unterzeichnen und dann jede Anlage EÜR. Und stelle mich wieder auf Rückfragen des Mandanten ein, wo er unterschreiben soll.

in dubio pro theo
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letzte Antwort am 08.02.2021 12:05:48 von theo
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