Wohnsitz in Hamburg, selbstgenutzte Ferienwohnung seit über 10 Jahren auf Rügen. Die Zweitwohnung muss mit einem Formular in der Gemeinde vor Ort angemeldet werden. Das ist unterblieben.
Jetzt soll die Anmeldung nachgeholt werden für die letzten 10 Jahre. Kann ich die Angaben einfach mit Formular bei der Gemeinde einreichen? Meiner Meinung nach muss ich die "Selbstanzeige" als Nachmeldung beim sachlich und örtlich zuständigen Finanzamt einreichen.
Welches Finanzamt ist konkret für die Nachmeldung der Zweitwohnungsteuer für Rügen zuständig (Stralsund, Greifswald...)? Gibt es ein zentrales Finanzamt für Selbstanzeigen dieser Steuer in M/V?
Oder ist das persönliche Finanzamt in Hamburg zuständig?
Wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe.
Zweitwohnungssteuer wird nicht von den Finanzämtern festgesetzt/verwaltet, sondern von den jeweiligen Gemeinden.
Die ZwSt-Erklärung muss also direkt bei der jeweiligen Gemeine eingereicht werden.
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Das wäre mir am liebsten.
Aber ich habe meine Zweifel, dass die Gemeinde die Festsetzung auch für den Zeitraum von 10 Jahren nachträglich - strafbefreiend - durchführen kann.
Die Gemeinde müsste dann das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt informieren - das bei mehreren Betroffenen auch unterschiedlich sein könne (so habe ich es der Literatur entnommen). Dann müsste es wohl das Wohnsitzfinanzamt sein, oder?
Hallo,
ich vermute, Sie haben da noch ein Verständnisproblem? 😉
Zweitwohnsitzsteuer klingt zwar gewaltig, ist aber tatsächlich eine GEMEINDEsteuer. Aus welchem Grund Sie also das Finanzamt ins Spiel bringen (wollen), erschließt sich mit nicht. Ansprechpartner für Ihr Anliegen wäre also die Kämmerei.
😉Nicht überall, wo "STEUER" draufsteht, ist auch "Finanzamt" drin. 😉
VG
lohnexperte und Uwe-Lutz
vielen Dank für Ihre Nachhilfe. Ich habe nur sehr selten mit Kommunen zu tun und musste es schwarz auf weiß lesen.
Sigrid Haselsberger