Hallo,
wir haben eine Gesellschaft, die ihren Sitz über Bundesländer hinweg verlegt hat und daher nun eine neue Steuernummer zugeteilt bekommen soll. Wir sollen die Erklärung an das neue FA senden.
Durch das FA kann uns leider, aus technischen Gründen, nicht vor Fristablauf eine Steuernummer zugeteilt werden. Wir sollen die Erklärung ohne Nummer senden (bzw. mit dem Vermerk "Zuteilung der Steuernummer durch das Finanzamt").
Durch das RZ wird die Erklärung beim senden aber abgelehnt.
Meldung aus dem DATEV-Rechenzentrum:
#KSFE200F Die elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt ist
aus folgenden Gründen nicht möglich.
#KSFE211F Die Steuernummer enthält nicht sichtbare Steuerzeichen, die
vermutlich durch Kopieren und Einfügen entstanden sind.
Löschen Sie die Steuernummer vollständig und erfassen
diese über die Tastatur neu. Wiederholen Sie dann die
elektronische Datenübermittlung.
Das Feld ist allerdings leer (wenn es nicht leer wäre, könnte man den Haken bei Zuteilung durch FA nicht setzen). Gibt es da einen Trick, den man noch braucht?
Danke!
Ist das FA auch in dem Mandantenstammdaten vollständig gelöscht?
Dort wurde bisher kein Finanzamt gepflegt. Wir haben die Gesellschaft erstmalig in unser Datev aufgenommen (Sitzänderung ist erfolgt im Zusammenhang mit Erwerb).
Hallo,
bitte prüfen Sie mal die installierte Version der KSt 2018.
Ab Version 14.2 / 22.2 sollte die Übermittlung eines KSt-Falles 2018 ohne Steuernummer möglich sein.
Falls die Version installiert ist und der Fehler trotzdem kommt, melden Sie sich bitte bei uns im Service Körperschaftsteuer.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG