Liebe DATEV–Community,
weiss hier jemand wer bei einer unentgeltlichen Betriebsüberlassung im Ganzen die später zu erstellenden betrieblichen Steuererklärungen veranlassen muss?
Erwerber oder Veräußerer?
Leider keine schriftliche Vereinbarung vorhanden.
Kann das hier jemand beantworten?
Viele Grüße
Präzisierung
Es geht ausschließlich um das Jahr der Betriebsüberlassung.