Liebe DATEV,
im Programm Körperschaftsteuerprogramm erfasse ich das reguläre abweichende Wirtschaftsjahr und das Rumpfwirtschaftsjahr eines Mandanten. Daraufhin bekomme ich bei Elektronische Datenübermittlung diese Fehlermeldung:
"Es sind Daten zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr und einem zusätzlichen Rumpfwirtschaftsjahr vorhanden, d. h. es liegen zwei Wirtschaftsjahre in einem Veranlagungszeitraum vor. Dieser Sachverhalt ist nicht im Programmumfang von Körperschaftsteuer enthalten. Sie können diese Körperschaftsteuererklärungen im Tool Ergänzende Steuerformulare ab Version 5.0 bearbeiten. Weitere Informationen finden Sie in der Programmhilfe."
Mich würde interessieren, warum zwei Wirtschaftsjahre "nicht im Programmumfang" enthalten sind. Die relevanten Zahlen habe ich mir zusammengerechnet. Ein einfacher Hinweis, dass die normale Datenübergabe nicht für zwei Jahresbestände in eine Erklärung ausgelegt ist, würde meiner Meinung nach genügen, die Übermittlung aber komplett zu verwehren erscheint mir übertrieben.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Meyer,
die Finanzverwaltung fordert bei zwei Wirtschaftsjahren in einem Veranlagungszeitraum jeweils zwei Anlagen GK, Anlagen KSt 1 F, Anlagen Zinsschranke, Anlagen GR usw.:
Das ist im Kopfbereich der jeweiligen Anlagen beschrieben:
"Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage GK (bzw. KSt 1 F, Zinsschranke, GR) gesondert auszufüllen."
Diese mehrfachen Anlagen sind im Programm Körperschaftsteuer nicht enthalten.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
Hallo Herr Maier,
vielen Dank, so erklärt sich das ganze natürlich.