Hallo zusammen,
wir haben uns in der Kanzlei folgende Frage gestellt:
Nach der Erstellung einer Steuererklärung vom Bearbeiter wird anhand einer Vorlage ein Dokument für den Mandanten erstellt. (mit was er rechnen muss)
Kann man man dieses Dokument mit den passenden Platzhalter bei Änderungen in der Erklärung zufällig aktualisieren oder muss man die Vorlage erneut erstellen?
Normalerweise erstellen wir immer erst die Dokumente nach der Kontrolle der Erklärung, aber es war eine Frage, ob man Dokumente mit Platzhalter aktualisieren könnte.
Vielen lieben Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Sabine-New,
die Funktion und Verwendung von Brief-Vorlagen ist Folgende:
Sie können die von DATEV bereitgestellten Vorlagen verwenden (z. B. Rücksendung mit Ergebnissen) oder eigene Vorlagen mit Platzhaltern verwenden.
Die Brief-Vorlagen stehen dann in den Steuerprogrammen oder in der Schriftguterstellung im DATEV Arbeitsplatz zur Verfügung. Brief-Vorlagen können Sie z. B. über die Übersicht aufrufen.
Sie werden stets mit den aktuellen Ergebnissen angezeigt, da die Platzhalter sich diese in das Dokument ziehen. Die Vorlage muss nach Änderungen in der Erklärung nicht aktualisiert werden.
Weitere Informationen zur Verwendung von Brief-Vorlagen finden hier: Verwenden von Brief-Vorlagen in den Steuerprogrammen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stimpfig
DATEV eG
Vielen lieben Dank.