Hallo Newsgroup,
gibt es einen mir noch unbekannten Grund dafür, ein Unternehmen in der Vollmachtsdatenbank zu speichern, wenn ich die Steuerkontoabfrage schon bislang über Steuerkonto online nutze? (außer der jährlichen Unterstützung in Höhe von xx pro Mandant an meine Genossenschaft Datev für die Nutzung der VDB)
Schöne Grüße
Willi Müller
Die Steuerkontenabfrage soll ja in die Vollmachtsdatenbank integriert werden.
ja, aber bis es soweit ist, macht es doch keinen Sinn, die Unternehmen, für die die Steuerkontoabfrage schon eingerichtet ist, in der VDB zu registrieren, oder?
Das Jahresende kommt und damit auch die Berechnung der in der VDB erfassten Mandanten. Ich finde die Preise nicht und habe € 1,- p.a. und Mandant im Kopf. Ich weiß allerdings, ob das nicht auch in der E-Steuer Pauschale der Datev enthalten ist. Leider finde ich dazu nichts im "Datev Internetauftritt"
ja, aber bis es soweit ist, macht es doch keinen Sinn, die Unternehmen, für die die Steuerkontoabfrage schon eingerichtet ist, in der VDB zu registrieren, oder?
Aber das ist doch inzwischen in der VDB enthalten. Oder ist das noch nicht bundeseinheitlich und wir haben hier mit den Finanzämtern in Hamburg einfach nur Glück gehabt?
Steuerkonto ist mittlerweile in VDB integriert. Unter Berücksichtigung von gefühlt 1000 Voraussetzungen klappt die Eintragung und Übermittlung des Steuerkontos über die VDB problemlos (bisher nur für Sachsen getestet).
Mittlerweile haben die Finanzbehörden wohl schon Zugriff auf die in der VDB hinterlegten Vollmachten, so dass eigentlich die manuelle Übermittlung z. B. der Vertretungs- bzw. Bekanntgabevollmacht entfallen kann. Eigentlich deshalb, weil ich erst kürzlich zwei Vollmachten per Post hinterherschicken mussten.
Grüße M. Fehlau
herr müller meint, dass für die steuernummern, für die er ursprünglich schon in steuerkonto registriert war, der eintrag aktuell keinen Mehrwert bringt, weil er dan abruf immer noch dort machen kann und ein eintrag nur Geld kostet.
für die neuen Mandanten aber ist de reintrag sinnvoll, weil der kontoabruf daran gekoppelt ist. der Vollständigkeit und übersicht halber muss man sich aber überlegen ob man nicht alle gleich implementiert um nicht die übersicht zu verlieren
herr müller meint, dass für die steuernummern, für die er ursprünglich schon in steuerkonto registriert war, der eintrag aktuell keinen Mehrwert bringt, weil er dan abruf immer noch dort machen kann und ein eintrag nur Geld kostet.
für die neuen Mandanten aber ist de reintrag sinnvoll, weil der kontoabruf daran gekoppelt ist. der Vollständigkeit und übersicht halber muss man sich aber überlegen ob man nicht alle gleich implementiert um nicht die übersicht zu verlieren
Ja, wenn ich das richtig gelesen hätte, hätte ich es auch so verstanden.
Danke für die Vermittlung 🙂
Jetzt - nachdem ich die Steuerkontoeinsicht für ein Unternehmen über die VDB beantragt und erteilt bekommen habe, noch eine praktische Frage:
Wie kann ich die aktuell offenen Posten abfragen, da der Mandant im Steuerkonto online ja gar nicht registirert ist? Muss ich das auch noch zusätzlich zur VDB machen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
das Programm Steuerkonto online aufrufen und die erste Abfrage über Steuerkonto - Abfrage - Abfrage neuer Mandant (oder das entsprechend Icon) starten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank, so klappt es.
Schöne Grüße
Willi Müller