Guten Tag zusammen,
wir bekommen vor Fälligkeit der VZ-Zahlungen massenhaft "Hinweis auf demnächst fällige Steuerzahlungen" unserer Mandanten, die keine Lastschriftverfahren beim Finanzamt haben. Gibt es die Möglichkeit, die Vollmacht so einzuschränken, dass genau diese Schreiben direkt an den Mandanten gehen?
Danke schon mal für eure Antworten 🙂
Ich kreuze seit Jahren (!) im Formular der Vollmachtsdatenbank an, dass die Vollmacht nicht für die 'Umsatzsteuer-Voranmeldung' gilt, damit ich diesbezüglich bei den Selbstbuchern keine Schreiben vom FA erhalte. Regelmäßig erhalte ich daraufhin eine Information des Finanzamts, dass die Empfangsvollmacht für die 'Umsatzsteuer-Voranmeldung' nicht aus dem System genommen werden kann. Somit sendet mir das Finanzamt immer wieder Papier(!)-Post über die Erinnerung zur Abgabe der USt-VA oder Bescheide VerspZ, die ich dann weiterleiten darf.
Made my Day @s_seibold 🤣. Ick liebe Deutscheland!
@SDeinzer schrieb:wir bekommen vor Fälligkeit der VZ-Zahlungen massenhaft "Hinweis auf demnächst fällige Steuerzahlungen" unserer Mandanten, die keine Lastschriftverfahren beim Finanzamt haben.
Ist zwar nicht Ihre Frage, aber: Welches Bundesland ist das denn, das so viel Geld für Porto übrig hat?
Die Termine kann sich jeder selbst notieren, der keine Einzugsermächtigung erteilen möchte. Das Porto bezahlen ja wir alle. Einmal einen Säumniszuschlag bezahlen, wird die Selbstzahler zur Vernunft bringen... Unsere Mandanten nutzen die Einzugsermächtigung zu 99%
Bayern.
Ich sehs aber wie Sie, total überflüssig. Spätestens wenn der erste Säumniszuschlag kommen sollte, würde der Großteil ein SEPA-Mandat erteilen ...
Hallo @SDeinzer,
zur Vermeidung, dass Schreiben zum Erhebungsverfahren kommen, müsste das folgende Feld der Vollmacht relevant sein:
Zumindest haben wir dieses Feld nie angekreuzt und bekommen (in Bayern) seit Jahren diese Schreiben nicht mehr.
Gleichzeitig meine ich mich zu erinnern, dass die Finanzverwaltung mal angekündigt hatte, diese Schreiben überhaupt nicht mehr zu versenden. Evtl. liegt es nicht an der Vollmacht, sondern an örtlichen Finanzamt, dass diese Schreiben aus Servicegründen noch versendet.