Mandant vermietet (seit Jahrzehnten) zwei Ferienwohnungen (Einliegerwohnungen) im Wohnhaus. Eindeutig Vermögensverwaltung.
Der Vorberater hat jahrelang Steuererklärungen mit "gewerblichen Einkünften" anstatt zutreffend "Vermietung" abgegeben, die Mandanten haben brav unterschrieben, das nicht hinterfragt.
Jetzt soll das Haus verschenkt werden, der (erhebliche) Buchgewinn müßte versteuert werden. Gibt es eine Möglichkeit den Fehler zu heilen? Einfach eine Steuer-Erklärung mit "V" anstatt "G" und Erläuterung, warum das immer schon korrekt gewesen wäre?
Hallo Herr Mäurer,
ich bin zufällig über Ihre Frage gestolpert, hatte einen ähnlichen Fall - wie haben Sie das Problem gelöst?
Gruß, sk
Nein, habe ich nicht. Ich hatte die Situation verkürzt dargestellt.
Der tatsächliche Mandant war der Beschenkte. Wie es beim Schenker ausgegangen ist, weiß ich leider nicht.
@susanne_koch schrieb:Hallo Herr Mäurer,
ich bin zufällig über Ihre Frage gestolpert, hatte einen ähnlichen Fall - wie haben Sie das Problem gelöst?
Gruß, sk
Die erklärte Einkunftsart entfaltet keinerlei Bindungswirkung für § 4 EStG den § 23 EStG - weder in die eine noch in die andere Richtung.
entscheidende Frage ist hier natürlich, ob es sich bei dem Gebäude um Betriebs- oder Privatvermögen handelt.
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