Im Programm ESt 2020 werden die Verluste aus gewerblicher Tierzucht (im Erstjahr) trotz des Verrechnungsverbots mit anderen Einkünfte verrechnet, Ziel ist es aber, diese Verluste zur Verrechnung feststellen zu lassen. Entsprechend soll natürlich auch die Berechnung der Einkommensteuer erfolgen.
Hat jemand Erfahrung, wie das im Formular/Programm zu erfassen ist? Anlage G zeilen 50/51 sind hier nicht hilfreich.
Freundliche Grüße
Christian Legewie
@clegewie schrieb:Im Programm ESt 2020 werden die Verluste aus gewerblicher Tierzucht (im Erstjahr) trotz des Verrechnungsverbots mit anderen Einkünfte verrechnet, Ziel ist es aber, diese Verluste zur Verrechnung feststellen zu lassen. Entsprechend soll natürlich auch die Berechnung der Einkommensteuer erfolgen.
Hat jemand Erfahrung, wie das im Formular/Programm zu erfassen ist? Anlage G zeilen 50/51 sind hier nicht hilfreich.
Freundliche Grüße
Christian Legewie
Ich trage als Einkünfte Null ein und in den von Ihnen genannten Zeilen die Verluste. Anders geht es meines Wissens nicht.
Hallo Herr Legewie,
„hoege“ (vielen Dank) hat Recht:
Liegen z. B. 3.000 EUR Verluste aus gewerblicher Tierzucht und „normale“ laufende Gewinne aus Gewerbebetrieb von 10.000 EUR vor, erfassen Sie in der Anlage G in Zeile 6 nur den „normalen“ Gewinn von 10.000 EUR und in Zeile 50 im Feld „Gewerbliche Tierzucht/-haltung: In den Zeilen 4 bis 13, 31 36 und 42 ... außer Ansatz gelassene Verluste“ die Verluste von 3.000 EUR.
Die Verluste aus gewerblicher Tierzucht werden dann bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht berücksichtigt und lediglich in der Liste Feststellungen als verbleibender Verlustvortrag zu den Einkünften aus gewerblicher Tierzucht mit 3.000 EUR ausgewiesen.
Liegen keine anderen gewerblichen Einkünfte, sondern nur Verluste aus gewerblicher Tierzucht vor, erfassen Sie in der Anlage G nur die Zeile 50.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG