Hallo,
meine Kollegin will unbedingt den Verlustrücktrag einbuchen,
aber ist der nicht nur in die KöSt-Erklärung einzutragen?
Danke schon mal
Hallo @Tanja534 ,
also der steuerliche Verlustvortrag nach KStG hat eigentlich nichts mit dem bilanziellen Verlustvortrag zu tun.
Da würden sämtliche außerbilanzielle Korrekturen schon alleine eine Differenz ausmachen.
Grüße AKW
also der steuerliche Verlustvortrag nach KStG hat eigentlich nichts mit dem bilanziellen Verlustvortrag zu tun.
da oben steht aber Verlustrücktrag, nicht Verlustvortrag...
Den Verlustrücktrag wie will ihn denn ihre Kollegin buchen ? Geht nicht aber
die Auswirkungen sprich die KST Erstattung des Vorjahres die muß man sehr wohl buchen, da dies bereits mit Abgabe der Kst und Antrag auf Verlustrücktrag entsteht. Geht aber über das Kst Programm automatisch dort gibt es einen Verlustrücktragsassistenten und der generiert auch gleich die Buchungssätze für die Fibu.
@Tanja534 schrieb:meine Kollegin will unbedingt den Verlustrücktrag einbuchen,
Vielleicht meint sie die KSt Änderungen aufgrund des Verlustrücktrags; die soll sie mal ruhig im laufenden Jahr einbuchen. Eigentlich werden diese Buchungen bei der Programmverbindung zum Jahresabschluss aber automatisch bereitgestellt.
Der Verlust des laufenden Jahres hat handelsrechtlich nichts im Vorjahr zu suchen.
@bodensee war schneller 🙂
@bodensee schrieb:
Den Verlustrücktrag wie will ihn denn ihre Kollegin buchen ? Geht nicht aber
eben, das hat mich verwirrt.
Ich weiß auch gar nicht, wie sie darauf kommt.
die Auswirkungen sprich die KST Erstattung des Vorjahres die muß man sehr wohl buchen, da dies bereits mit Abgabe der Kst und Antrag auf Verlustrücktrag entsteht. Geht aber über das Kst Programm automatisch dort gibt es einen Verlustrücktragsassistenten und der generiert auch gleich die Buchungssätze für die Fibu.
Sie möchte das auf 2701 buchen, aber das ist mMn komplett falsch und wird zu Problemen bei der Datenübernahme zur KöSt führen. Hab ich ihr auch gesagt, aber sie meint, sie kann das buchen, wie sie will (aha...) und 2701 findet sie halt "schöner" als 2204. Da fällt einem auch nix mehr ein.
Musste jetzt erstmal einen SKR 03 öffnen um ihre Konten nachvollziehen zu können. In meiner Kanzlei gibt es ausschließlich SKR 04.
2701 ist völlig falsch und die Datenübernahme wird dann unmöglich gemacht, sobald im Abschluss nicht die von Datev vorgesehene Konten verwendet werden können die Buchungen bei der nächsten Übergabe nicht automatisch gelöscht werden.
2204 im Haben und im Forderungsbereich Soll wird es sicherllich ein Konto KstForderung VJ geben
Musste jetzt erstmal einen SKR 03 öffnen um ihre Konten nachvollziehen zu können. In meiner Kanzlei gibt es ausschließlich SKR 04.
hat skr04 irgendwelche vorteile?
hatte noch nie eine fibu bzw. JA mit skr04, alles war bisher mit 03.
hab aber mal gelesen, 04 wäre besser - warum, stand da allerdings nicht.
2701 ist völlig falsch und die Datenübernahme wird dann unmöglich gemacht, sobald im Abschluss nicht die von Datev vorgesehene Konten verwendet werden, können die Buchungen bei der nächsten Übergabe nicht automatisch gelöscht werden.
Hab ich ihr auch gesagt, aber sie will das so machen - keine Ahnung, warum. Das ist nicht mein Mandat und ich bin da auch nicht weisungsbefugt. Mehr als den deutlichen Hinweis geben auf den unnötigen Fehler und die nervigen Konsequenzen (incl. Rückfragen vom Chef), kann ich nicht tun.
2204 im Haben und im Forderungsbereich Soll wird es sicherllich ein Konto KstForderung VJ geben
Das ist 1549. Es gibt kein Kontenproblem, sie macht aber gerade eins daraus.
@Tanja534 schrieb:Musste jetzt erstmal einen SKR 03 öffnen um ihre Konten nachvollziehen zu können. In meiner Kanzlei gibt es ausschließlich SKR 04.
hat skr04 irgendwelche vorteile?
hatte noch nie eine fibu bzw. JA mit skr04, alles war bisher mit 03.
hab aber mal gelesen, 04 wäre besser - warum, stand da allerdings nicht.
Nun das ist jetzt schon so lange her das der SKR 04 eingeführt wurde, ich tippe mal auf Ende der 90 er Jahre so 1996,1997 rum. Der große Vorteil damals lag darin das der SKR 04 dem damaligen neuen Bilanzgliederungsprinzip exakt entsprochen hat. Kontenklasse 0 = Anlagevermögen 1= Umlaufvermögen 2, Privat, 3 Rückstellung/Verbindlichkeiten 4 Erlöse, 5 Wareneinkauf 6 Alle andere Kosten 7 Neutrale Aufwendungen ( STeuern /Zinsen) 8 unbesetzt und 9 Saldovortrag und Statistik.
Der SKR 03 wurde nur deshalb eingeführt, weil er von den Konten dem SKR 01 nachempfunden war und viele Kollegen sich nicht an neue Konten gewöhnen wollten. Ich hatte damals den Schritt - weil konsequent und Neu - gewagt und deshalb ist das der Standard in meiner Kanzlei.
Heute stösst der SKR 04 leider an seine Grenzen es gibt kaum noch freie Konten. Daher würde es mich nicht wundern wenn in absehbarer Zeit ein neuer Kontenrahmen aufgesetzt würde.