Ich erstelle gerade die GewStE einer KG, bei der eine GmbH ihren MU-Anteil veräußert hat.
Die Veräußerung ist in diesem Fall gewerbesteuerpflichtig. Wo erkläre ich das in der GewStE?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der Verkauf wirklich GewSt-pfl. sein sollte, dann handelt es sich ja folgerichtig um laufenden Gewinn, der ganz normal im Gewerbeertrag abzubilden ist. Dafür wirst du keine Zeile finden
Dann muss ich ihn aber irgendwie in die Bilanzen kriegen, denn sonst passen die E-Bilanzen nicht zur StE.
Jetzt einfach den Ertrag in eine SoBil oder ErgBil zu buchen, kann aber nicht die Lösung sein.
Das ist immer schwierig aus der Ferne zu beurteilen, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen...
Gegenfrage: warum sollte die Gesamthand am V-Gewinn eines einzelnen Gesellschafters partizipieren?
Weil das so im Gesetz steht...
Der Verkauf eines MU-Anteils ist nur dann nicht gewerbesteuerpflichtig, wenn er unmittelbar durch eine natürliche Person erfolgt. Hier verkauft eine GmbH ihren MU-Anteil. Rechtsfolge: Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns, § 7 S. 2 GewStG.
Der Gewerbeertrag ist also zwingend zu korrigieren und daher habe ich daher eine entsprechende Linie in der GewStE erwartet. Entweder, weil der Gewinn in einer SoBil oder ErgBil gebucht ist, aber eine natürliche Person veräußert -> Minderung. Oder wie hier: Eine GmbH verkauft -> Erhöhung.
Ne, es ging bei meiner Gegenfrage darum, was gegen die Erfassung in der Sonderbilanz spricht.
Es ist kein SoBil-Sachverhalt.
Mittlerweile hat die DATEV dazu auch geantwortet:
Dazu gibt es keine eigene Zeile. Das ist als "sonstige Gewinnkorrektur" irgendwo einzutragen und im Erläuterungsfeld der Steuererklärung zu erläutern.