Hallo Datev,
in der Bundestagsdrucksache 19/11987 (29.07.19) hat die damalige Bundesregierung erklärt, weitere den Finanzämtern vorliegende Daten auch beim VaSt Datenabruf zur Verfügung zu stellen. Das sollte auch für den Grad der Behinderung gelten, Gerade ist mir aufgefallen, dass das Finanzamt den Grad der Behinderung bei einem Mandanten berücksichtigt hat, zu dem ich keine Informationen hatte. Liegen der Datev Informationen vor, wann diese Informationen bereitgestellt werden? Und bei dieser Gelegenheit: Wenn immer mehr Informationen bereit gestellt werden. sollte das Protokoll der VaSt Daten einmal überarbeitet werden. Das Layout ist sehr unübersichtlich.
Viele Grüße
Heike Wolf
Gelöst! Gehe zu Lösung.
siehe § 84 Abs. 3g EStDV
Vielen Dank für den Hinweis. Jetzt muss nur noch die Datev an der Übersichtlichkeit arbeiten 🙂
Hallo HeikeWolf,
eine Ergänzung zur Antwort von guenther ("siehe § 84 Abs. 3g EStDV"):
In einem am 25.11.2021 versandten ELSTER Newsletter <<VaSt: Grad der Behinderung (VaSt_GDB)>> hat uns die Finanzverwaltung dazu folgendes mitgeteilt:
"...Eine Bereitstellung von Bescheinigungen in Produktion wird voraussichtlich jedoch erst zum Januar 2023 erfolgen, da bis dahin eine initiale Lieferung von Erst- und Bestandsfällen der ausstellenden Behörden stattgefunden haben soll..."
Zum Thema "Das Layout ist sehr unübersichtlich." bitte ich Sie um detailliertere Informationen:
Gerne können Sie uns die Antworten auch per Servicekontakt zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
(DATEV eG; Steuern)
Hallo community,
im Zusammenhang mit der Information zum VaSt-Datenabruf für VZ 2022 hat die Finanzverwaltung zum Thema „Grad der Behinderung (GdB)“ einen neuen Termin genannt:
„Die Sammlung der VaSt-Bescheinigungen für VZ 2022 wird voraussichtlich wieder bis Anfang/Mitte Januar 2023 in Produktion freigeschaltet.
Die Verfahrenseinführung der Bescheinigung VaSt-GdB wird unserer aktuellen Kenntnis nach voraussichtlich zum Januar 2024 erfolgen.“
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG