Hallo,
ich hatte nun das Problem, dass ich bei einer Steuererklärung die VaSt-Daten abgerufen habe, damit dann die Steuererklärung eingereicht und nun einen abweichenden Bescheid erhalten habe.
Der Anruf beim Finanzamt brachte Klarheit. Es lag wohl noch eine Lohnsteuerbescheinigung beim Finanzamt vor, wo der Arbeitgeber ohne Steuer-ID aber mit eTIN übermittelt hat. Diese Lohnsteuerbescheinigung konnte ich aber über das Einkommensteuerprogramm nicht abrufen. Hab ich hier einen Fehler oder liegt es tatsächlich an DATEV, dass ich nun hier ein Problem bei solchen Fällen habe?
Gruß
Lars Henzen
Hallo Herr Henzen,
Sie haben Recht – Lohnsteuerbescheinigungen ohne Steuer-ID werden von der Finanzverwaltung nicht zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Sie finden diese Information z. B. im DATEV Hilfe-Center im Dokument VaSt: Einschränkungen beim Übernehmen der E-Steuerdaten (VZ 2021) im Kapitel "3 Lohnsteuerbescheinigung".
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Man weiß nicht, ob man lachen 😂 oder weinen soll 😭. Deutschland 🇩🇪 at its best! Vielleicht kommen ja doch noch Daten, wenn ein Einhorn 🦄 anwesend ist ...