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VDB - Vorschläge für Vollmachten Empfangsvollmacht nur als DOPPEL

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letzte Antwort am 17.05.2023 13:59:14 von metalposaunist
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Thinktank
Einsteiger
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Sicherlich ist jedem der Anwendungsfall mit oder ohne Empfangsvollmacht bekannt.

In der Praxis möchte ich aber eine dritte Variante anregen, die man der Finanzverwaltung nahelegen sollte:

 

Empfangsvollmacht und elektronische Bescheide, jedoch ausschließlich als Doppel.

D.h. wir möchten gerne alles Wissen, alles haben und lesen dürfen... aber der Mandant soll gleichzeitig informiert werden. Natürlich möchte die Finanzverwaltung dies nicht, weil sie dann kein Porto sparen kann.

Es geht aber nich um die Druckkosten und das Porto, sondern darum, dass man sonst den Mandanten ständig in Zweitschrift informieren muss. Dies ist unpraktikabel.

Dann kann man auch gleich ohne Empfangsvollmacht arbeiten und der Mandant gibt es herein. Dauert dann etwas länger, aber so ist der Mandat automatisch informiert und kann selbst entscheiden.

 

In der aktuellen Logik gibt es immer nur ein Original.

In der digitalen Welt sollte es aber mehrere Original bzw. Kopien geben.

Sogesehen in E-Maillogik ausgedrückt: TO Mandant CC Berater.

 

Außerdem gibt es eine strittige Auffassung, ob ohne Empfangsvollmacht auch eine Auskunftsvollmacht besteht.

 

Weitere Vorteile der VDB:

"E-Daten",Steuerkonto Online,"Steuerlich beraten",etc.

 

metalposaunist
Unerreicht
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Und wenn wir schon so denken 🤓, denken wir auch komplett ohne Beschränkung 🚫 und bauen uns folgendes: 

 

Jedes Unternehmen ist online bzw. kann sich in einem Portal einloggen, wo es alles selbst managen kann. In diesem Portal kann der Unternehmer sagen: ich habe Steuerberater X, dort füllt er die Vollmacht aus, dass der StB handeln darf; die Unterschrift ist medienbruchfrei digital möglich; der Steuerberater wird informiert und wenn das Finanzamt einen Bescheid oder ähnlich schickt, lädt es die Daten dort hoch; der Bescheid bekommt einen Status: NEU; der Berater wird benachrichtigt und arbeitet mit dem gleichen Beleg ohne Doppel/Kopie oder ähnlich (kollaborative Plattform); der Bescheid bekommt den Status: in Bearbeitung / in Prüfung durch Berater; der Berater kann den Status ändern: geprüft, i.O. oder geprüft, nicht i.O. und kann zum Bescheid eine Nachricht schreiben, der Mandant wird benachrichtigt, und so weiter und sofort. 

 

Wird in Deutschland nie kommen 😂. Auch wenn DATEV dran arbeitet und es unter myDATEV laufen soll - mit der Entwicklungslichtgeschwindigkeit erlebe ich das nicht mehr. Wir freuen uns ja schon wie bolle, wenn alle Bescheide digital statt per Post kommen 💪

 

Das wäre smart und kollaborativ und effizient und, und, und 😍.  

 

Bin wieder still 🤐

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 17.05.2023 13:59:14 von metalposaunist
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