Hallo liebe Mitstreiter,
ich stehe grad ein bisschen auf dem Schlauch. Wir haben folgenden Fall:
Tochter unterstützt die Eltern gemeinsam. Die Eltern führen einen gemeinsamen Haushalt (soll es ja noch geben 🙂).
Das Einkommensteuerprogramm teilt erst den geleisteten Betrag nach Köpfen auf und berechnet erst einmal den möglichen Abzugsbetrag. Beim Vater würde ein Abzug aufgrund der eigenen Rente ausscheiden. Bei der Mutter dagegen ist noch Luft. Schlussendlich erfolgt programmgemäß noch eine weitere Rechnung, indem die Ehegatten, der Höchstbetrag und auch die Einkünfte zusammengefasst werden. Somit erhöht sich der absetzbare Betrag. Das ist in unserem Fall ganz klar ein Vorteil. Das Finanzamt hat aber nur die getrennte Berechnung angestellt und lässt damit nur einen Teil der Unterhaltszahlungen als agB zu. Auf eine konkrete Fundstelle im Gesetz und den Richtlinien bin ich jetzt nicht gestoßen.
Weiß von Euch hier jemand Rat? Ich danke Euch schon mal für die Unterstützung.
Viele Grüße
Wolfgang Holzinger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Holzinger,
die abschließende Zusammenrechnung ergibt sich aus H 33a.1 (Unterhalt für mehrere Personen) EStH. Dort heißt es in S. 3:
„Handelt es sich bei den unterhaltenen Personen um in Haushaltsgemeinschaft lebende Ehegatten, z.B. Eltern, sind die Einkünfte und Bezüge zunächst für jeden Ehegatten gesondert festzustellen und sodann zusammenzurechnen. Die zusammengerechneten Einkünfte und Bezüge sind um 1248 € (zweimal 624 €) zu kürzen. Der verbleibende Betrag ist von der Summe der beiden Höchstbeträge abzuziehen (…).“
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Hirsch,
vielen Dank für die Nachricht und Ihre Unterstützung. Ja, da steht es eindeutig. Manchmal ist man mit Blindheit geschlagen.
Viele Grüße
Wolfgang Holzinger