Moin,
mir liegt eine Anfrage vom FA HH vor, warum nicht alle umlagenfähigen Beträge auch den Mietern in Rechnung gestellt wurden. Dies betrifft mehrere V-Objekte, u. a. auch einen schon seit Jahren mit guten schwarzen Zahlen laufende Vermietung mit Gewerbeeinheiten. Fremdvermietung und ohne Gefahr hinsichtlich der 66 % Grenze.
Im Verbandsforum wurde hierzu auch aus einem anderen Bundesland ähnliches berichtet. Haben noch mehr Kollegen diese Erfahrungen gemacht?
Eine Rechtsgrundlage der Anfrage des FAs kann ich nicht erkennen. Rechtlich kommt es doch immer noch auf die vertraglichen Vereinbarungen an und m.E.n. ist der Vermieter nicht verpflichtet, alle möglichen Umlagen auch abzurechnen. Die alte Pauschalmiete ist doch auch noch zulässig soviel ich weiß.
Es wäre schon sehr merkwürdig, wenn die FÄ über den Wunsch nach höherer Einkommensteuer bestimmen könnten, was zivilrechtlich abzurechnen ist und damit evtl. auch die Bruttomieten erhöhen würden. Das wäre ein Fressen für die Mietervereine etc. ...
Aber vielleicht gehen ja nur zufällig einige Sachbearbeiter über Ihre Kompetenz hinaus?
Fragende Grüße
WF
Scheint ein Hinweis der KI in der EDV zu sein. Kommt in HH regelmäßig vor, kostet viel Arbeit, bringt nichts und der Berufsstand bildet mal wieder das FA aus.
Genau so gut wie die Verprobung der Vorsteuerbeträge beim 4/3 Rechner in SH😀
Danke,
es ist mal wieder gefühlt so, dass die Herrschaften in der Verwaltung denken, StB haben ja ohnehin nicht zu tun...
Zwei Wochen Reaktionsfrist mit drei Tagen Postlaufzeit des FA-Schreibens finde ich auch nicht so richtig sympathisch, immerhin wurde die Erklärung Ende 2019 eingereicht und jetzt die erste Reaktion des FAs.
Aber was soll das Meckern, sonst würde ich jetzt vielleicht zu Hause sitzen, Fahrradfahren oder im Garten sein, das wäre ja alles nur Entspannung und die braucht doch kaum ein StB oder? Ich kann die Kollegin im Streß-Faden gut verstehen.
Schöne Grüße aus Holstein
WF
Moin, liebes Community-Team,
nein, das Problem ist nicht gelöst, dies wird sicher auch nicht auf DATEV-Ebene möglich sein, ist halt steuer-/verfahrensrechtlich.
MfG
WF
Antworten Sie doch, dass es zwar eine Erklärung gibt, diese aber umfangreich sei und ohne steuerliche Relevanz, daher nicht weiter aufklärungs- und erläuterungsbedürftig.
Das entspricht den Tatsachen und der Rechtslage. Ob das Finanzamt sich damit zufrieden gibt, ist dann eine andere Frage, genauso wie die, ob es verfahrensökonomisch nicht sinnvoll ist, die Frage lapidar zu beantworten, damit der Sachbearbeiter einen Haken machen kann, dass er es nachgefragt hat.
mit freundlichen Grüßen