Hallo und Guten Tag an alle
Bei einem Mandanten wurden für 2011 bis 2018 steuerfreie Umsätze als steuerpflichtig behandelt und abgerechnet. Rechnungskorrekturen sind erfolgt, die USt-Sonderprüfung hat zugestimmt. Jetzt kommt die Erstattung in Höhe von ca. 36.000,00 € in 2020 und erhöht den Gewinn aufgrund EÜR in dieser Höhe. Ich bin auf der Suche nach Abmilderung der Progression. Mir fällt hier nur der § 34 ein, da ja eine Zusammenballung in 2020 stattfindet. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob dieser zutrifft.
Ich wäre für Hilfestellungen sehr dankbar.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank. Das ist genau die Begründung die ich benötige.
Beste Grüße
Stefan Antweiler