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USt-Erstattung für 8 Jahre in 2020 - Fall für §34 EStG?

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letzte Antwort am 15.08.2020 16:18:52 von stbantweiler
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stbantweiler
Einsteiger
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Hallo und Guten Tag an alle

 

Bei einem Mandanten wurden für 2011 bis 2018 steuerfreie Umsätze als steuerpflichtig behandelt und abgerechnet. Rechnungskorrekturen sind erfolgt, die USt-Sonderprüfung hat zugestimmt. Jetzt kommt die Erstattung in Höhe von ca. 36.000,00 € in 2020 und erhöht den Gewinn aufgrund EÜR in dieser Höhe. Ich bin auf der Suche nach Abmilderung der Progression. Mir fällt hier nur der § 34 ein, da ja eine Zusammenballung in 2020 stattfindet. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob dieser zutrifft.

 

Ich wäre für Hilfestellungen sehr dankbar.

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

der BFH sieht dies zumindest so.

 

Schönes Wochenende!

 

Uwe Lutz

 

 

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stbantweiler
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank. Das ist genau die Begründung die ich benötige.

 

Beste Grüße 

 

Stefan Antweiler

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letzte Antwort am 15.08.2020 16:18:52 von stbantweiler
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