Einige unserer Mandanten (Winzer) berechnen die Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen gem. §24 UStG. Nun ist uns unklar, ob auch der UST-Satz für solche pauschalierenden Landwirte temporär auf 16% gesenkt wird.
Der UST Satz i.H.v. hier 19% ist in §24 Abs. 1 Nr. 2 UStG normiert. Die geplante Steuersatzänderung zielt aber jedoch auf § 12 UStG ab. So auch ein Artikel aus Haufe...
Aber den Kunden klar zu machen, warum weiterhin 19% gelten sollen wird schwierig.
Hat jemand das gleiche Problem bzw. Erfahrungen?
Das gleiche Problem stellt sich bei mir auch.
Insbesondere : ändert sich der Durchschnittsatz von 10.7 % ??
Update:
gem. Auskunft vom Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz wird ein §28 Abs. 3 USTG eingeführt. Die USt gem. §24 Abs. 1 Nr.2 USTG wird entsprechend auch auf 16 % reduziert.
Der pauschale VoSt Abzug soll auskunftsgemäß bei 5,5% bzw. 10,7 % bleiben
NWB:
Die Absenkung der Umsatzsteuer gilt auch für Umsätze im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG. Der Steuersatz wird ebenfalls von 19 % auf 16 % gesenkt. Dies betrifft die Steuer für Lieferungen der in der Anlage 2 nicht aufgeführten Sägewerkserzeugnisse und Getränke sowie von alkoholischen Flüssigkeiten, ausgenommen die Lieferungen in das Ausland und die im Ausland bewirkten Umsätze, und für sonstige Leistungen, soweit in der Anlage 2 nicht aufgeführte Getränke abgegeben werden.
Ich hielt es grad für einen schlechten Scherz aber es ist die bittere Wahrheit nachdem ich das Bundesgesetzblatt rausgesucht hatte (Artikel 24 und Artikel 25):
Bundesgesetzblatt Teil I - Jahressteuergesetz 2024 - Bundesgesetzblatt
Umsatzsteuer für Landwirte zweimal runter: Noch weniger Geld für Bauern | agrarheute.com
Der Pauschale Umsatzsteuersatz nach 24 UStG von 9 % wird tatsächlich vom 06.12.2024 bis 31.12.2024 auf 8,4 % abgesenkt
Also für tatsächlich nur ca. 3 Wochen gilt dieser Steuersatz!
und ab 01.01.2025 dann nochmals Absenkung auf 7,8%
*Ironie on* Meinen herlichsten Dank nach Berlin für den verursachten Verwaltungsmehraufwand und Kosten bei den Firmen in der Rechnungsschreibung (Gutschriftsabrechnung Viehhändler, Molkereien, usw. usw.) und bei uns in den Steuerkanzleien für Anlegen neuer Buchungskonten für 3 Wochen (Wareneinkaufskonten bei den Händlern, Verarbeitern sowie Gaststätten etc. von 24er-Landwirten) *Ironie off"
Die Datev wird ja vermutlich die 2024er neuen Sätze nicht mehr in den allgemeinen Kontenrahmen bei den WEK aktualisieren sondern erst ab 2025 die weitere Senkung.