In den Neuerungen zur KSt steht, dass über das Programm DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung eine Steuernummervergabe erfolgt:
Ist das richtig? Ist die neue Steuernummer über das Programm nach Übermittlung abrufbar oder bleibt es dabei , dass je nach Lust und Laune der SachbearbeiterIn die Vergabe erfolgt ... und das "Programm" wie bisher nur eine Ausfüll- und Übermittlungshilfe des Fragebogens ist? Gilt das nur für die KSt?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ab dem VZ 2020 ist die Übermittlung der KSt und GewSt nur noch mit Steuernummer möglich. Für die Rückübermittlung der neuen Steuernummer durch das Finanzamt gibt es aktuell keine Software-Schnittstelle, daher gehen wir davon aus, dass die Vergabe wie bisher erfolgt.
mit freundlichen Grüßen
Andreas Bischof
Theoretisch kann/sollte die Finanzverwaltung über die Vollmachtsdatenbank die neuen Steuernummern rückübermitteln. Da dies aber wohl händisch vom FA angestoßen werden muss klappt es bisher eher in den seltensten Fällen