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Steuernummer über das Programm DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung?

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letzte Antwort am 04.06.2021 10:20:52 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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In den Neuerungen zur KSt steht, dass über das Programm DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung eine Steuernummervergabe erfolgt:

 

KarlSchmidt_1-1622223992137.png

 

Ist das richtig? Ist die neue Steuernummer über das Programm nach Übermittlung abrufbar oder bleibt es dabei , dass je nach Lust und Laune der SachbearbeiterIn die Vergabe erfolgt ... und das "Programm" wie bisher nur eine Ausfüll- und Übermittlungshilfe des Fragebogens ist? Gilt das nur für die KSt?

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Bischof
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Schmidt,

 

Ab dem VZ 2020 ist die Übermittlung der KSt und GewSt nur noch mit Steuernummer möglich. Für die Rückübermittlung der neuen Steuernummer durch das Finanzamt gibt es aktuell keine Software-Schnittstelle, daher gehen wir davon aus, dass die Vergabe wie bisher erfolgt.

 

mit freundlichen Grüßen

Andreas Bischof

mit freundlichen Grüßen
Andreas Bischof
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Gelöschter Nutzer
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Theoretisch kann/sollte die Finanzverwaltung über die Vollmachtsdatenbank die neuen Steuernummern rückübermitteln. Da dies aber wohl händisch vom FA angestoßen werden muss klappt es bisher eher in den seltensten Fällen

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letzte Antwort am 04.06.2021 10:20:52 von Gelöschter Nutzer
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