Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich möchte bei einem Ehepaar den Steuerkontenabruf und die E-Steuerdatenabfrage durchführen (sie leben in NRW und er hat noch einen Betrieb in Hessen).
Für beide Steuernummern ist laut der Vollmachtsdatenbank der Steuerkontenabruf und der Abruf der vorausgefüllten Steuererkärung erlaubt, aber wenn ich diesen durchführen möchte bekomme ich folgende Fehlermeldung: "Die Kontoabfrage schlug fehl. Es besteht keine Berechtigung zur Abfrage für dieses Steuerkonto. Es liegt kein Antrag auf Freischaltung zu diesem Steuerkonto vor."
Hatte schon Mal jemand dieses Problem und eine Lösung dafür?
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sind Sie Berater/in?
Wenn nicht:
Wurde in den Vollmachten die Vergabe von Untervollmachten erlaubt?
Wurde Untervollmacht vom Berater erteilt?
Nein, ich bin Angestellte in der Kanzlei.
Ich habe aber eben nochmal in der VDB nachgeschaut und tatsächlich wurde bei der Vollmacht des Ehemannes vergessen Zeile 14 für die Untervollmacht anzukreuzen.
Habe nun die Vollmachten nochmal neu angelegt und versendet und hoffe das es dann klappt.
Vielen Dank.