Hallo zusammen,
kann man die Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau
in Anspruch nehmen, wenn ein bebautes Grundstück (Haus)
erworben wird mit der Absicht auf Abriss und Neubau?
Um welche Kosten geht es dabei? Die Abrisskosten oder die Kosten des Neubaus? Sind denn die Fristen nach § 7 Abs 2. Nr. 1 ESTG eingehalten?
Es geht um die Anschaffung- Herstellungskosten, ob man dann hier die
Sonderabschreibung nach §7b EStG in Anspruch nehmen darf, wenn ein Haus
bestand dieses aber abgerissen wurde und komplett neu gebaut wurde.
Wann wurde der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für den Neubau gestellt.
2/2019 liegt innerhalb der Frist.
Mir geht es generell darum, ob das
dann steuerlich funktioniert. Also Abriss danach Neubau.
Muss dann mehr Wohnfläche als vorher vorliegen?
Kann mir hier keiner weiterhelfen?
LSchmidt zu § 7b EStG
5Da Lenkungszweck des § 7b die Schaffung neuer Wohnungen ist, gehört die „Neuheit“ der Wohnung zu den wesentl Tatbestandsmerkmalen der Norm. Eine Wohnung ist nach der Legaldefinition des § 7b II Nr 1 neu, wenn sie bisher nicht vorhanden war und durch Baumaßnahmen geschaffen wird.
Das sollte die Frage beantworten.