Hallo zusammen,
der Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente hat einen Minijob angenommen. Der Arbeitgeber hat diesen nun als Hauptbeschäftigung beim Finanzamt angemeldet, so dass der Rentner nun zunächst den Lohn aus dem Minijob komplett versteuern muss mit Steuerklasse 1, die Erwerbsminderungsrente wurde dann der Steuerklasse 6 zugeordnet. Nun müssen mehr Steuern gezahlt werden, als durch den Minijob verdient wurde.
Kann der Arbeitgeber mit rechtlichen Schritten gezwungen werden, den Minijob als Nebentätigkeit anzugeben, so dass die Erwerbsminderungsrente wieder mit der Steuerklasse 1 besteuert wird. Kann man dies für 2023 noch ändern und kann er zur Pauschalbesteuerung gezwungen werden?
Telefonisch ist der Arbeitgeber nicht zu erreichen und auf schriftliche Anfragen reagiert er nicht.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Mir stellt sich aber gerade die Frage, warum der AG den Minijob (was nach meiner Erfahrung ziemlich unüblich ist) überhaupt mit Steuerklasse und nicht pauschal abrechnet. Dem würde ich in dem Zusammenhang dann zumindest mal nachgehen (und wenn der AG nicht erreichbar ist, dann wenigstens den AN, die Rentenversicherung und die Minijob-Zentrale fragen).
Das ist echt schlimm!
- Mit dem FA klären, ob die eine Elster-Änderung noch akzeptieren.
- Mit dem Arbeitgeber klären, ob er noch auf 2%-Pauschsteuer ändern wird u. per Elster die LSt-Bescheinigung löscht?
Ansonsten eine böse Überraschung (die ja eigentlich keine ist, wenn der Rentner seine Abr. erhalten und verstanden hätte). Sehr schade.