Kann mir jemand sagen, wo ich im Formular gesonderte und einheitliche Feststellung die Rückgängigmachung eines IABs eintragen muss?
Das Jahr 2023 war das letzte Jahr, wo der IAB noch genutzt werden konnte. Ich habe die Auflösung gemacht, in der Übergabe zur gesonderten und einheitlichen Feststellung wurde auch die Summe des rückgängig gemachten IAB ausgewiesen. Es kam aber der Hinweis, das ich das manuell im Formular eintragen muss.
Ich finde im Formular nur Felder für zusätzlich zum Gewinn genommene IAB.
Ich muss dem Finanzamt aber mitteilen, das im Jahr 2018 ein IAB rückgängig zu machen ist. Wo habe ich das einzutragen? Weiß das jemand?
Grüße vom Niederrhein.
bei einer EÜR
sind es die Zeilen 96a-99 der Anlage EÜR.
In der gesonderten einheitlichen im Formular gar nicht , da ja außerhalb der Gewinnfeststellung.
Bei Bilanzen ist das bei mir im Bilanzbericht Entwicklung des IAB enthalten.
@bodensee schrieb:
Bei Bilanzen ist das bei mir im Bilanzbericht Entwicklung des IAB enthalten.
Das Finanzamt hätte dies aber auch da gerne in den Zurechnungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung in der E-Bilanz.
Geht vermutlich automatisch aus KRewe in das GuE Programm.
Hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm vermutlich habe ich wenig Bilanzierer mit GuE, wobei bei EST dürfte das ja ähnlich sein. Grade nachgeschaut ist so im Reiter Zurechnungen taucht der IAB Auflösung auf.