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Problem bei der Übermittlung einer Einkommensteuererklärung für 2023 mit Anlage EÜR und AVEÜR

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letzte Antwort am 30.05.2025 15:57:55 von Suchomski
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Suchomski
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Aufgrund der Fehlermeldung (siehe Anhang) ist eine Übermittlung der EStE 2023 nicht möglich. Mittlerweile haben wir die Daten incl. ANLAG (2 Inventare) in REWE erfasst und über das Programm an ESt übergeben. Dennoch ist die Übermittlung an DATEV nicht möglich, angeblich aufgrund Prüfung durch das ELSTER-Modul.

 

Das Problem scheint zwischen der AVEÜR und der EÜR zu liegen.

 

Hat jemand aus der Community eine Lösung? 

 

Vielen Dank im Voraus

 

P. Suchomski

GLH
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Hallo,

 

habt ihr ne Anlage L?

 

 

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Suchomski
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nein, wir haben keine Anlage L.

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GLH
Erfahrener
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https://apps.datev.de/help-center/documents/1038761

 

Vielleicht lässt es sich auf ein anderes Problem übertragen - weist in die grobe Richtung?

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Suchomski
Beginner
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Vielen Dank GLH,

 

ich habe mir soeben die Formulare S und EÜR nochmal angesehen und bei der Anlage EÜR (wir haben hier 2 Stück, die dem Formular S zugeordnet sind) die abweichende Steuernummer der ersten EÜR eingetragen. Die Steuernummer der zweiten EÜR entspricht der "Hauptsteuernummer".

 

Meine Hoffnung war, dass das der Grund für die Fehlermeldung war.... aber nein, die Fehlermeldung erscheint wieder und eine elektronischer Übermittlung ist nicht möglich.

 

 

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Suchomski
Beginner
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Hallo GLH,

 

wir haben tatsächlich eine Anlag L bei diesem Mandanten und Sie hatten recht: es lag an der Zeile 47! Der Haken war dort aktiviert und der Grund dafür, dass eine elektronische Übermittlung der gesamten Steuererklärung nicht möglich war!

 

Jetzt funktioniert es!!!

 

Vielen herzlichen Dank.

 

P. Suchomski

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letzte Antwort am 30.05.2025 15:57:55 von Suchomski
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