Der Mandant hat seine Arztpraxis zum 30.06.2025 verkauft. Gemäß Vertrag war der Kaufpreis am 01.07.2025 fällig. Der Käufer hat den Kaufpreis bereits am 12.06.2025 auf das Praxiskonto des Verkäufers überwiesen. Ist die Zahlung des Kaufpreises, die noch innerhalb der aktiven Tätigkeit des Verkäufers erfolgte als Privateinlage und somit als Erhöhung des Eigenkapital und gleichzeitiger Reduzierung des steuerpflichtigen Aufgabegewinns (zum 30.06.2025) zu werten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Wie kommt denn diese Idee zustande?