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Mandantenadresse bei Einspruch

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letzte Antwort am 26.04.2024 14:15:19 von mspoetzl
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mspoetzl
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
66 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

beim elektronischen Einspruch wird scheinbar die Mandantenadresse, die in den Stammdaten als Korrespondenzadresse hinterlegt ist, eingefügt. Richtig müsste jedoch die Hauptstraßen- oder Geschäftsleitungsadresse verwendet werden.

 

Die untere markierte wird verwendet:

mspoetzl_0-1714124094303.png

 

Kann das irgendwo umgestellt werden?

 

Bei einer sonstigen Nachricht könnte man die Adresse zumindest manuell überschreiben, beim Einspruch sehe ich hier aber keine Möglichkeit.

 

Vielen Dank.

Viele Grüße
Michaela Spötzl
lukasklein
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
49 Mal angesehen

Hallo @mspoetzl ,

 

mir ist leider nicht bekannt, ob eine Umstellung vorgenommen werden kann. Ehrlich gesagt finde ich es auch nachvollziehbar und auch richtig, dass der MKE verwendet wird. 

 

VG

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mspoetzl
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
37 Mal angesehen

Hallo @lukasklein ,

 

vielen Dank, schade. Dem Finanzamt möchten wir ja nur den Sitz der Gesellschaft mitteilen, die andere Adresse ist bei uns nur gespeichert, weil das postalisch besser klappt, wenn wir Unterlagen dorthin senden.

Viele Grüße
Michaela Spötzl
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letzte Antwort am 26.04.2024 14:15:19 von mspoetzl
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