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Kommunikation Finanzverwaltung - Elektronischer Einspruch Fristverknüpfung

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Dennis92
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
57 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich habe leider in der Suche nichts Passendes gefunden, daher eröffne ich mal einen eigenen Beitrag.


Folgender Fall:

Ich habe zwei Einsprüche eingelegt – einmal zur gesonderten Feststellung, einmal zum Gewerbesteuermessbetrag. Soweit, so gut. Nur blöderweise habe ich bei beiden den Anhang vergessen. Also habe ich direkt zwei neue Einsprüche hinterhergeschickt – diesmal mit den vollständigen Unterlagen.


Im Nachhinein ist mir dann aufgefallen: Die Fristen im DMS sind mit den „falschen“ Einsprüchen (also ohne Anhang) verknüpft. Dokumentiert ist zwar alles ordentlich, die Dateien sind auch entsprechend benannt, also eigentlich kein Drama. Aber mein innerer Monk gibt leider keine Ruhe…


Jetzt die eigentliche Frage:

Kann ich die Fristverknüpfung nochmal ändern bzw. die „richtigen“ Einspruchsversionen mit der Frist verknüpfen? Oder ist das jetzt fix und ich muss einfach damit leben?

Vielen Dank schon mal für jeden Hinweis! 🙏

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