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Kinderfreibetrag vs. Unterhaltsleistungen

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letzte Antwort am 13.06.2025 09:46:34 von lohnexperte
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StB_in
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ich hoffe, ich ab einen Denkfehler..

 

Kann es sein, dass es steuerlich besser ist, dass ein Kind, das die Eltern mit 1.000 mtl. unterstützen, besser offiziell keine Ausbildung macht? Die Eltern könnten dann im Jahr 2023 die Unterhaltsleistungen mit dem Maximalbetrag i.H.v. € 10.908, statt des Kinder- und Ausbildungsfreibetags i.H.v. 8.952, geltend machen. (Das Kindergeld muss sowieso zurückgezahlt werden). Das wäre ja sehr wenig familien- und qualifizierungsfreundlich.

lohnexperte
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Hallo @StB_in ,

 

auch wenn ich Ihre Frage nicht beantworten kann, gebe ich doch freundlich zu bedenken, dass der Unterschied zwischen 10.908 € und 8.952 € lediglich 1.956 € beträgt; pro Jahr. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen, richtig? Also wäre die Ersparnis beim Spitzensteuersatz (angenommen: 50%): 978 € p. a. bzw. 81,50 € p. m.? Habe ich hier einen Denkfehler?

 

Vielleicht habe ich noch andere Aspekte übersehen; aber: Für diesen Betrag würde zumindest ich nicht solche Verrenkungen machen, ggf. schlaflose Nächte wegen des "Betruges" haben und meinem Kind nur eine inoffizielle Ausbildung zukommen lassen. 

 

VG

 

StB_in
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@lohnexperte  schrieb:

Vielleicht habe ich noch andere Aspekte übersehen; aber: Für diesen Betrag würde zumindest ich nicht solche Verrenkungen machen, ggf. schlaflose Nächte wegen des "Betruges" haben und meinem Kind nur eine inoffizielle Ausbildung zukommen lassen. 


Natürlich nicht, die Möglichkeit des Verschweigens war auch nicht ernst gemeint ...

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich einen Denkfehler dabei gemacht habe, denn es kann ja wohl nicht sein, dass ein Kind im Studium geringere Lebenshaltungskosten für die unterhaltsverpflichteten Eltern verursacht als ein arbeitsloses Kind, das zuhause sitzt. Der Kinderfreibetrag müsste dann doch zumindest dem Unterhaltshöchst-betrag entsprechen. 

Nur mal so über die Grenzen der reinen Steuerdeklaration hinausgedacht.

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lohnexperte
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Hallo @StB_in ,

 

ach so, jetzt verstehe ich Ihre Denke. 🙂

 

Über Sinn und Unsinn, Gerechtigkeit oder Harmonisierung der Rechtsgebiete mache ich mir schon seit Jahrzehnten keine Gedanken bzw. Hoffnungen mehr; erst recht nicht, wenn man "unsere" Demokratie und damit die Entstehung und Verabschiedung der entsprechenden Gesetze (Lobbyarbeit trifft auf fachunkundige Abgeordnete) einmal kennengelernt hat. Da erwartet man nicht mehr viel Gutes "von oben" ...

 

VG 

 

 

StB_in
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@lohnexperte  schrieb:

:::: Über Sinn und Unsinn, Gerechtigkeit oder Harmonisierung der Rechtsgebiete mache ich mir schon seit Jahrzehnten keine Gedanken bzw. Hoffnungen mehr; erst recht nicht, wenn man "unsere" Demokratie und damit die Entstehung und Verabschiedung der entsprechenden Gesetze (Lobbyarbeit trifft auf fachunkundige Abgeordnete) einmal kennengelernt hat. Da erwartet man nicht mehr viel Gutes "von oben" ...

Ja, man verliert schon mal die Lust am Steuerrecht ... aber grundsätzlich sollte es schon stimmig sein. Wenn es tatsächlich so ist, dass die steuerliche Entlastung bei gleicher Unterstützung höher ist, wenn das Kind das Studium schmeißt und "rumgammelt", würde ich tatsächlich mal dem Finanzminister schreiben ... das dürfte einem SPD Minister ja nicht gleichgültig sein. Und, falls die Frage kommt, ob ich meine, dass so ein Schreiben sinnvoll ist, "ja", weil - falls meine Annahme richtig ist - hier ein "Fehler im System" vorliegt.

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lohnexperte
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@StB_in  schrieb:

 

Und, falls die Frage kommt, ob ich meine, dass so ein Schreiben sinnvoll ist, "ja", weil - falls meine Annahme richtig ist - hier ein "Fehler im System" vorliegt.

Das ist eine Superidee, @StB_in . Lassen Sie uns ein neues Thema eröffnen mit der Überschrift: "Hilferufe aus der steuerlichen Praxis - Fehler im System". Dort könnten wir dann alle fortlaufend unsere Fehlerfunde / Erfahrungen niederschreiben und könnten den Link dahin regelmäßig an alle Bundestagsabgeordneten und den Finanzminister senden, 😉

 

Spoiler
Ich befürchte dann aber, trotz absolut sachlicher Darlegungen, auch massiven Gegenwind unterhalb der Gürtellinie á la "Weinerliche Wohlstandsverwahrung" o. ä. Haben wir wirklich so viel Zuversicht, etwas bewirken zu können, und ein so dickes Fell?

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

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StB_in
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🙂 

Na ja, ab und zu habe ich den Wunsch, mit meiner Arbeit etwas Sinnvolles zu tun ... und bin deshalb auch gerne Mitglied in der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft  Die bisherigen Vorsitzenden Tipke, Kruse, Schulze-Osterloh, Lang, Kirchhof, Seer, Mellinghoff und Hey haben ja auch nicht einfach akzeptiert, dass Steuerrecht immer nur Murks ist.

 

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lohnexperte
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👍👍👍

7
letzte Antwort am 13.06.2025 09:46:34 von lohnexperte
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