Hallo Datev,
im Programm KapESt erhalte ich folgende Fehlermeldung:
Was soll das bedeuten? Die Anmeldung muss nicht frühestens, sondern spätestens zum Ausschüttungstag angemeldet werden.
Darf ich deshalb nicht vorher schon die Daten für die Anmeldung am 29.9.erfassen? In den Elstereinstellungen kann ich außerdem die Übermittlung an einem bestimmten Tag vornehmen lassen (leider wird darauf in der Fehlermeldung nicht hingewiesen).
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
Sie können diese Anmeldung selbstverständlich jetzt schon erfassen, aber die KapSt-Anmeldung soll – lt. Vorgabe der Finanzverwaltung - nicht vor dem Anmeldetag 29.09. beim Finanzamt eingehen.
Entweder
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Meier,
ich habe das gleiche Problem und wollte es mit Ihrem Workaround lösen. Jedoch kann ich keine elektronische Übermittlung anstoßen. Welchen Workaraudprozess kann ich nun wählen. Wenn Beschluss im Heute oder in der Vergangenheit liegt, der Zahltag in der Zukunft und ich an Zahltag nicht im Büro bin?
Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung.
Siegmar Kost
gelöst, das Problem saß vor dem PC...