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KSt 1 / KSt 1 FA für gemeinnützige Vereine (Zeile 21 kann nicht ausgewählt werden)

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letzte Antwort am 29.07.2020 08:01:19 von steme
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taxadvisor
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen!

 

Ich kämpfe mit dem KSt-Programm. Ich möchte die Steuererklärung für einen nach § 5 (1) Nr.9 KStG steuerbefreiten Verein abgeben. Hier heißt es, dass in diesem Fall die Erklärung KSt 1 Fa nicht abgeben werden muss. Hierzu soll man im KSt 1 in Zeile 21 "nein" auswählen. Bei mir ist dieses Feld jedoch grau hinterlegt, obwohl ich in Zeile 9 und 10 entsprechende Angaben gemacht habe. 

 

Wer weiß, woran dies liegen könnte. Vielen Dank schon mal für Eure Mithilfe

 

VG Wolfgang Holzinger

steme
Erfahrener
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Nachricht 2 von 2
252 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich weiß zwar nicht woran es liegen könnte, aber bei "meinen" Vereinen ist das auch immer ausgegraut und ich gebe keine KSt 1 Fa ab und das gab noch nie Schwierigkeiten mit einem Finanzamt.

 

Außerdem steht ja über der Zeile 21 auch: "Nur bei Regiebetrieben und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Körperschaften, die nicht nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit sind und die ihren Gewinn nach §4 Absatz 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) ermitteln:"

Von daher würde ich ohne weitere Sachverhaltskenntnis davon ausgehen, dass das auf Ihren Verein nicht zutrifft, da Sie ja sagten, dass er nach §5 (1) Nr. 9 KStG steuerbefreit ist.

 

Ich hoffe ich konnte helfen, obwohl das Feld immernoch grau ist. 😉

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letzte Antwort am 29.07.2020 08:01:19 von steme
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