Guten Tag,
Sachverhalt:
mein Mandant (GmbH), will einem Fußballverein (alles Studenten mit Fachrichtungsbezogenen Studiengängen, in dessen Bereich mein Mandant arbeitet.) einen PKW (dieser wird im Rahmen einer Betriebsaufspaltung geleast) zur Verfügung stellen um zukünftig einen Kontakt zu den Studenten zu knöpfen, damit er später einmal Kunden/ Geschäftspartner gewinnen kann.
Frage:
Wie kann er diesen PKW Steuerlich am besten zur Verfügung stellen.
1. Die Leasinggebühren als Werbekosten ansetzen? (halte ich für Fragwürdig, das dieses nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung wird.)
2. Der Fußballverein stellt eine Spendenquittung in Höhe der Nutzung der PKW Nutzung aus.
3. weitere Vorschläge
Falls jemand eine Idee oder ähnliche Gestaltungen kennt, wäre es schön davon zu hören.
Mfg
Waldemar Klunk
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich aktualisiere diesen Beitrag mal, vielleicht weiß jetzt jemand mehr.
In meinen Augen ist eine Spende hier gefährlich. Irgendwie steht ja eine Gegenleistung dafür im Raum. Ich vermute jetzt auch mal, dass auf dem Pkw irgendwie Werbung des Mandanten stehen wird.
Ich wäre hier für Sponsoring. Das macht es für den Verein etwas schwerer - für den Mandanten aber um so leichter. Denn dann sind das tatsächlich ganz normale Betriebsausgaben in Form von Werbungskosten. Hinsichtlich der vGA wage ich mal keine Prognose - ich kenne ja die Zahlen des Mandanten sowie Kfz-Kosten nicht. Wenn das aber im Verhältnis zu einander steht, sollte auch die vGA vom Tisch sein.
Vielen Dank
Kleiner Tip noch - bei der Gestaltung aufpassen und ggf das FA gleich mit ins Boot holen. Wenn das Fahrzeug komplett gesponsert wird, dann ist der Verein mal ganz schnell dafür Umsatzsteuerpflichtig. Eventuell lässt sich das ja so gestalten, dass lediglich monatlich der Nutzenswert (analog 1%-Regelung AN) als Sponsoringwert zählt.