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Körperschaftsteuer / steuerliches Einlagekonto

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letzte Antwort am 05.09.2024 13:00:15 von Cornelius08
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Cornelius08
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Unsere Mandantin (GmbH) hat in 2022 eigene Anteil von ihren Gesellschaftern erworben. Das steuerliche Einlagekonto soll zum 31.12.2021 um den Kaufpreis abzüglich Nennbetrag der Anteile erhöht werden. Rein buchungstechnisch ist das kein Problem (2499/848). In die Anlage KSt 1F bekomme ich den Wert aber nicht hinein. Hat hier jemand eine Idee, wie das geht?

 

  

MiMiMi
Einsteiger
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Das steuerliche Einlagekonto erhöht sich doch bei einem Erwerb über Nennbetrag in Totalsumme nicht, sondern vermindert sich? Wenn überhaupt?

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Cornelius08
Beginner
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Hallo,

 

ja, das ist richtig. Ich habe bisher in 2022 aus dem Gewinn 2021 eine "Rücklage" für den Erwerb gebildet und dann in 2022 bei Bezahlung aufgelöst. Das allerdings führt zu einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter, da nach dem BMF-Schreiben vom 27.11.2013 das steuerliche Einlagekonto zum 31.12.2021 bereits mit dem übersteigenden Kaufpreis hätte festgestellt werden müssen. So zumindest die Auffassung des Veranlagungsplatzes, der nun eine Kapitalertragsteueranmeldung möchte. Daher habe ich jetzt eine Bilanzberichtigung in 2021 vorgenommen, da die Steuerbescheide noch unter VdN stehen. Aber in die Anlage KST 1 F bekomme ich den Betrag nicht hinein. 

 

Ich habe auch kein Plan, ob das Finanzamt den Wert jetzt selbstständig ermittelt. Ganz oben in der Anlage kann ich keine Veränderung eintragen, da das Feld dunkelgrau unterlegt ist. Lediglich das Eigenkapital könnte ich herabsetzen, was ja aber nicht richtig wäre. 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 05.09.2024 13:00:15 von Cornelius08
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