Wir haben (neben dem inländischen Arbeitslohn Anlage N) den ausländischen Arbeitslohn in Anlage N-AUS (VZ 2014) in den Zeilen 36 und 43 eingetragen. Dies löste im Programm eine Fehlermeldung aus, dass die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr nicht erfasst sind (Zeile 46 und 47). Eintragung hier führten aber zu einer fehlerhaften Berechnung (Verteilung nach anteiligen Tagen, tatsächlich aber waren in- und ausländischer Arbeitslohn direkt zuordenbar). Nur dank Suche in dieser Community fand ich die Lösung.
Liebe DATEV, bitte nehmt in oben genannter Situation in dem Hinweis auf, dass man ALTERNATIV auch die Summe des steuerpflichtigen inländischen Lohns in Zeile 42 aufnehmen kann und dass so die Löhne direkt dem In- und Ausland zugeordnet werden.